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rainario1
Hallo zusammen,
ich konnte zu den technischen Standards beim Schallschutz von Fertighausherstellern (in Holzständerbauweise) auf deren Internetseiten und Bauleistungsbeschreibung auf Anhieb wenig bis nichts finden.
Also weder zum Schallschutz gegenüber Außenschall (Zug, Straße, etc gem. DIN 4109) noch zum Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung (hier sollte die strengere VDI 4100 ggf.. angewendet werden können).
Rhetorische Frage: Warum ist das so?
...das kann ich mir langsam denken: ich fürchte, die relativ anspruchsvolle Schallschutzstufe II oder gar SSt III der Richtlinie 4100 wird nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand (und entsprechenden Mehrkosten) realisiert werden können?!
Andererseits habe ich im Wiki dies hier gefunden:
Der Bundesgerichtshof hat 2007 in einem Grundsatzurteil für Doppelhaushälften festgestellt, dass die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen sind, nicht jedoch die Stufe I oder die DIN-Norm 4109 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VII ZR 45/06).[6]
Die Beschaffenheitsvereinbarung musste dabei den erwarteten Schallschutz nicht explizit aufführen, sodass auch ein über die alten DIN-Kenngrößen zu erwartender Schallschutz zum gewöhnlichen Bestandteil des Bauauftrages wird, soweit dieser den allgemein anerkannte Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden kann. Unsicherheiten zu den allgemein anerkannte Regeln der Technik wurden durch die späteren BGH-Entscheidungen ausgeräumt und machen einen hochwertigen Schallschutz zur Grundannahme bei Neubauten. (Quelle: Wikipedia)
Dazu gibt es noch weitere Urteile, die in die gleiche Richtung gehen.
Ich will zwei Doppelhaushälfte in KfW40 in Holzständerbauweise bauen lassen.
1. Diese sollten dann "ohne weitere Erwähnung in der Bauleistungsbeschreibung zumindest gem. VDI 4100 SST II oder Beiblatt 2 der DIN 4109" errichtet werden, oder? Das ist aber toll!
Aber so naiv will ich eigentlich gar nicht sein... in der Bau- und Leistungsbeschreibung finde ich dazu jedenfalls nichts und auf Nachfrage beim Hersteller wird mir angeboten zusätzlich eine Knauf Diamant Platte partiell für die Innenwände und eine schallentkoppelte Decke zu verbauen (Mehrkosten in Summe ca 5000 Euro pro Doppelhaushälfte).
Die Treppen von EG ins DG seien angeblich standardmäßig entkoppelt.
Finde ich jedenfalls interessant.
2. Gibt es grundsätzlich einen Fertighaushersteller (Holzständerbauweise), der beim Thema Schallschutz bekanntermaßen besonders versiert ist?
Dass mir einer einen Schallschutzausweis nach DeGA Empfehlung 103 (2018) in den Werkvertrag aufnimmt, das wäre natürlich unfassbar (und ist vermutlich ebenso unrealistisch wie unwirtschaftlich?)...
3. Ein Bauakustiker stellt einen solchen DeGA Schallschutzausweis wohl aus, was kostet das Gutachten?
Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Ich poste keinen link zur DeGA Empfehlung 103, aber die haben einiges dazu publiziert.
PS: ihr merkt schon, ich versuche den mutmaßlichen Widerspruch Holzständerbauweise und exzellente Schalldämmung aufzulösen... evtl geht es anderen Bauherren ähnlich.
ich konnte zu den technischen Standards beim Schallschutz von Fertighausherstellern (in Holzständerbauweise) auf deren Internetseiten und Bauleistungsbeschreibung auf Anhieb wenig bis nichts finden.
Also weder zum Schallschutz gegenüber Außenschall (Zug, Straße, etc gem. DIN 4109) noch zum Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung (hier sollte die strengere VDI 4100 ggf.. angewendet werden können).
Rhetorische Frage: Warum ist das so?
...das kann ich mir langsam denken: ich fürchte, die relativ anspruchsvolle Schallschutzstufe II oder gar SSt III der Richtlinie 4100 wird nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand (und entsprechenden Mehrkosten) realisiert werden können?!
Andererseits habe ich im Wiki dies hier gefunden:
Der Bundesgerichtshof hat 2007 in einem Grundsatzurteil für Doppelhaushälften festgestellt, dass die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen sind, nicht jedoch die Stufe I oder die DIN-Norm 4109 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VII ZR 45/06).[6]
Die Beschaffenheitsvereinbarung musste dabei den erwarteten Schallschutz nicht explizit aufführen, sodass auch ein über die alten DIN-Kenngrößen zu erwartender Schallschutz zum gewöhnlichen Bestandteil des Bauauftrages wird, soweit dieser den allgemein anerkannte Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden kann. Unsicherheiten zu den allgemein anerkannte Regeln der Technik wurden durch die späteren BGH-Entscheidungen ausgeräumt und machen einen hochwertigen Schallschutz zur Grundannahme bei Neubauten. (Quelle: Wikipedia)
Dazu gibt es noch weitere Urteile, die in die gleiche Richtung gehen.
Ich will zwei Doppelhaushälfte in KfW40 in Holzständerbauweise bauen lassen.
1. Diese sollten dann "ohne weitere Erwähnung in der Bauleistungsbeschreibung zumindest gem. VDI 4100 SST II oder Beiblatt 2 der DIN 4109" errichtet werden, oder? Das ist aber toll!
Aber so naiv will ich eigentlich gar nicht sein... in der Bau- und Leistungsbeschreibung finde ich dazu jedenfalls nichts und auf Nachfrage beim Hersteller wird mir angeboten zusätzlich eine Knauf Diamant Platte partiell für die Innenwände und eine schallentkoppelte Decke zu verbauen (Mehrkosten in Summe ca 5000 Euro pro Doppelhaushälfte).
Die Treppen von EG ins DG seien angeblich standardmäßig entkoppelt.
Finde ich jedenfalls interessant.
2. Gibt es grundsätzlich einen Fertighaushersteller (Holzständerbauweise), der beim Thema Schallschutz bekanntermaßen besonders versiert ist?
Dass mir einer einen Schallschutzausweis nach DeGA Empfehlung 103 (2018) in den Werkvertrag aufnimmt, das wäre natürlich unfassbar (und ist vermutlich ebenso unrealistisch wie unwirtschaftlich?)...
3. Ein Bauakustiker stellt einen solchen DeGA Schallschutzausweis wohl aus, was kostet das Gutachten?
Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Ich poste keinen link zur DeGA Empfehlung 103, aber die haben einiges dazu publiziert.
PS: ihr merkt schon, ich versuche den mutmaßlichen Widerspruch Holzständerbauweise und exzellente Schalldämmung aufzulösen... evtl geht es anderen Bauherren ähnlich.