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rainario1
Danke für eure Meinungen/ Beiträge, (v.a. für die ausführliche Nachricht von MayrCh).
In den Vertrag wollte der 0815 Hersteller sich das nicht diktieren lassen... da war wie gesagt dann die Rede von "der Möglichkeit mit Zusatzmaßnahmen" einen verbesserten Schallschutz innerhalb des Gebäudes zu erreichen (Diamantplatte und schallentkoppelte Decke). Also ohne eigenen Architekten.
Keine Detail- Angabe zur nachbarschaftlichen Kommuntrennwand bzgl. Schallschutz. Brandschutzklasse F 90 B.
Da zwei Haushälften gebaut werden (also zwei Wände "aneinander" und dazwischen die Kommunwand) sei das "in jedem Fall ausreichend schalldicht". Ist hinterher halt alles Schall und Rauch und dann ist es zu spät, deswegen reite ich da so darauf rum.
Ich kann leider als Laie die Kompetenz der Planer wirklich nicht einschätzen, deswegen könnte der Ansatz mit dem Akustiker durchaus Sinn machen. 5000 Euro mehr machen das Kraut dann auch nicht mehr fett. Interessanter Hinweis!
Ich suche noch jemanden, der so etwas selbst schon gemacht hat:
Holzständerbauweise mit externem Bauakustiker optimieren lassen (wenn ja, mit wem etc)?
War schon mal jemand so "verrückt"? Ist das womöglich vollkommen übertrieben?
Ich will sicherstellen, dass das am Ende ganz ohne "Zähneknirschen" im Alltag erlebbar ist.
Schließlich werde ich aller Voraussicht nach (optimistisch gedacht) noch ca 30 bis 50 Jahre dort leben.
Schallwahrnehmung ist sicher auch subjektiv, deswegen möchte ich gern messbar gute Ergebnisse gewährleisten. Das ist gar nicht so einfach beim Fertighausbau mit Holzständerbauweise, oder?
Mein Vater wohnt in einer massiven Doppelhaushälfte und bei ihm wurden bzgl. Schallschutz grobe Fehler begangen, die kann man jetzt nicht mehr bzw. schwer ausbügeln (wie ihr ja auch geschrieben habt), da offenbar eine gemeinsame Kellerbodenplatte oder aneinanderliegend gebaut wurde... (wie auch immer).
Am Ende ist neben der professionellen Planung auch die richtige Ausführung wichtig... da sind wir uns einig... was wiederum heißt, dass hinterher/ oder besser während der Bauphase jemand die korrekte Ausführung der richtigen Planung begleiten muss ("mein" Bauakustiker).
Macht der Fertighaushersteller das denn überhaupt mit?
Wenn man gemein wäre, könnte man mir sagen:
dann Bau doch gleich ein Massivhaus und gut is
PS: zur Einhaltung der 4100 SST II hat der BGH laut Wikipedia übrigens auch zu Eigentumswohnungen geurteilt:
Mit einer weiteren Grundsatzentscheidung setzt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auch für Eigentumswohnungen fort (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 2009 – VII ZR 54/07). Analog zur Doppelhaushälfte können dabei die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik für eine Wohnung angesehen werden, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen soll. Dabei macht das Gericht deutlich, dass allein der Verweis auf die DIN 4109 in der Leistungsbeschreibung nicht für deren wirksame Vereinbarung als vertraglich geschuldeter Schallschutz ausreicht. Vielmehr muss der Unternehmer, der von den üblichen Qualitäts- und Komfortmaßstäben für Wohnungen abweichen möchte, den Erwerber zusätzlich hinreichend über die Folgen der einfachen Schallschutzbauweise für die spätere Wohnqualität aufklären.[7]
Mich wundert es, dass ich dazu sonst so wenig finde. Das ist doch sicher häufiger ein Thema (ala "Pfusch am Bau").
In den Vertrag wollte der 0815 Hersteller sich das nicht diktieren lassen... da war wie gesagt dann die Rede von "der Möglichkeit mit Zusatzmaßnahmen" einen verbesserten Schallschutz innerhalb des Gebäudes zu erreichen (Diamantplatte und schallentkoppelte Decke). Also ohne eigenen Architekten.
Keine Detail- Angabe zur nachbarschaftlichen Kommuntrennwand bzgl. Schallschutz. Brandschutzklasse F 90 B.
Da zwei Haushälften gebaut werden (also zwei Wände "aneinander" und dazwischen die Kommunwand) sei das "in jedem Fall ausreichend schalldicht". Ist hinterher halt alles Schall und Rauch und dann ist es zu spät, deswegen reite ich da so darauf rum.
Ich kann leider als Laie die Kompetenz der Planer wirklich nicht einschätzen, deswegen könnte der Ansatz mit dem Akustiker durchaus Sinn machen. 5000 Euro mehr machen das Kraut dann auch nicht mehr fett. Interessanter Hinweis!
Ich suche noch jemanden, der so etwas selbst schon gemacht hat:
Holzständerbauweise mit externem Bauakustiker optimieren lassen (wenn ja, mit wem etc)?
War schon mal jemand so "verrückt"? Ist das womöglich vollkommen übertrieben?
Ich will sicherstellen, dass das am Ende ganz ohne "Zähneknirschen" im Alltag erlebbar ist.
Schließlich werde ich aller Voraussicht nach (optimistisch gedacht) noch ca 30 bis 50 Jahre dort leben.
Schallwahrnehmung ist sicher auch subjektiv, deswegen möchte ich gern messbar gute Ergebnisse gewährleisten. Das ist gar nicht so einfach beim Fertighausbau mit Holzständerbauweise, oder?
Mein Vater wohnt in einer massiven Doppelhaushälfte und bei ihm wurden bzgl. Schallschutz grobe Fehler begangen, die kann man jetzt nicht mehr bzw. schwer ausbügeln (wie ihr ja auch geschrieben habt), da offenbar eine gemeinsame Kellerbodenplatte oder aneinanderliegend gebaut wurde... (wie auch immer).
Am Ende ist neben der professionellen Planung auch die richtige Ausführung wichtig... da sind wir uns einig... was wiederum heißt, dass hinterher/ oder besser während der Bauphase jemand die korrekte Ausführung der richtigen Planung begleiten muss ("mein" Bauakustiker).
Macht der Fertighaushersteller das denn überhaupt mit?
Wenn man gemein wäre, könnte man mir sagen:
dann Bau doch gleich ein Massivhaus und gut is
PS: zur Einhaltung der 4100 SST II hat der BGH laut Wikipedia übrigens auch zu Eigentumswohnungen geurteilt:
Mit einer weiteren Grundsatzentscheidung setzt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auch für Eigentumswohnungen fort (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 2009 – VII ZR 54/07). Analog zur Doppelhaushälfte können dabei die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik für eine Wohnung angesehen werden, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen soll. Dabei macht das Gericht deutlich, dass allein der Verweis auf die DIN 4109 in der Leistungsbeschreibung nicht für deren wirksame Vereinbarung als vertraglich geschuldeter Schallschutz ausreicht. Vielmehr muss der Unternehmer, der von den üblichen Qualitäts- und Komfortmaßstäben für Wohnungen abweichen möchte, den Erwerber zusätzlich hinreichend über die Folgen der einfachen Schallschutzbauweise für die spätere Wohnqualität aufklären.[7]
Mich wundert es, dass ich dazu sonst so wenig finde. Das ist doch sicher häufiger ein Thema (ala "Pfusch am Bau").