Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau

4,00 Stern(e) 3 Votes
Nummer12

Nummer12

Genau den selben Gedanken habe ich auch schon gehabt. Als Laie kann man sich viel anlesen und in Foren wie diesen erfragen - und trotzdem gibt es immer wieder Details, die mit wenig Aufwand viel besser hätten gemacht werden können. An der Schalldämmung der Rohre kann man offenbar nichts verdienen, daher war es auch kein Thema bei uns.
 
M

MayrCh

wir wurden komisch angesehen
Naja, dass Abwasserrohr von oben durchs Esszimmer zu ziehen, ist beim Anspruch einer sattelfesten Planung schon eher ungewöhnlich.

hängt die Toilette an der Wand zum Kinderzimmer
Siehe oben. Das solche Sachen eigentlich nicht gehen, lernt ein Planer ("Architekt") eigentlich schon im Grundstudium. Aber so ist die Entwicklung nun mal, wenn die Grundrisserstellung mehr und mehr zur Laienarbeit wird.

Die SHK stellt zu dem Thema fachlich ganz ausgezeichnete Literatur und Leitfäden zusammen, so das solche Sachen eigentlich nicht mehr bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch der Bauherrschaft auftreten. Wenn man was von seinem Handwerk versteht.
 
11ant

11ant

Siehe oben. Das solche Sachen eigentlich nicht gehen, lernt ein Planer ("Architekt") eigentlich schon im Grundstudium. Aber so ist die Entwicklung nun mal, wenn die Grundrisserstellung mehr und mehr zur Laienarbeit wird.
Da stecken gleich zwei Erklärungen der Misere in einem Absatz: 1. der Bauherr hält den Architekten für Geldverschwendung und denkt "das bißchen Grundriss kann ich doch allein"; 2. dabei bleibt es auch, weil dann in Gestalt des GU-Bauzeichners eine Zweitmeinungsinstanz konsultiert wird, die auf Wunsch ihres Brötchengebers keine Meinung hat (und dafür auch nicht qualifiziert wäre). Folge:
Naja, dass Abwasserrohr von oben durchs Esszimmer zu ziehen, ist beim Anspruch einer sattelfesten Planung schon eher ungewöhnlich.
Das Abwasserrohr ist ein Ergebnis des Umstandes, daß dem Bauherren für das OG ein Grundriss eines anderen Pinterest-Hauses gefallen hat als für das EG.
 
S

Snowy36

Nur mal so: wir waren beim Architekt ... nichts selber gezeichnet . Allerdings Läuft das so : Bauherr :
„ich hätte gerne das Schlafzimmer jetzt nicht mitten im Süden in der prallen Sonne und angrenzend an ein Kinderzimmer , wäre es möglich Schlafzimmer und Bad zu tauschen ?Architekt: Ja .
Da kommt kein : is blöd weil man das Abwasser ned durchs Esszimmer macht oder ein : wenn schon durchs Esszimmer , dann machen wir es so dass wir das dämmen ...
Da kommt: Nix und dabei haben wir dem X mal gesagt wie wichtig Schallschutz uns ist ! Mit der Ummantelung ist es übrigens kein Problem ...
Is auch nur die Dusche die man rauschen hört ...

Und das mit der Toilette : das war ein bauzeichner der gehört gelyncht. Dann noch ne 12er Wand .... schönen Dank auch .... wäre ja auch 24 gegangen für 20
Euro mehr ...
 
tomtom79

tomtom79

@Snowy36
Bei uns ist es zb. Die wc Spülung direkt neben dem Gästezimmer, also da hätte man auch ohne wenn und aber was sagen können.

Schwörerhaus hat gedämmte Leitungen und Abwasserleitungen, nur die Spülung vermutlich nicht . Aber wie du sagst wo hätte man das Gästezimmer sonst Hinpacken können. Ist ja nicht so daß es 200m2 auf einer Ebene sind.

Was mich auch ärgert ist die Garderobe für 4 Personen viel zu klein.

Ich habe das Forum viel zu spät kennen gelernt, viele Dinge die hier tagtäglich in Grundrissen besprochen werden treffen einfach zu.

Es funktioniert alles aber man hätte vielleicht mehr rausholen können.
 
R

rainario1

Nein. Im ersten Satz der Begründung heißt es:
"Welcher Schallschutz für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln."
Später der Hinweis:
"Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern."
Die 25 Jahre alte VDI 4100:1994 hat zwischenzeitlich natürlich keinerlei Bestand mehr und entspricht keinesfalls dem Stand der Technik. Die 4100 wurde 2007 und 2012 überarbeitet, die 2007er Fassung wurde zwar zurückgezogen, aber fand (findet) noch einige Jahre Anwendung.


Viel Erfolg. Das wird dir kein FH-Bauer liefern können. Auch viele Massivbauer dürften hier abwinken oder erheblichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Danke für die Klarstellung zum BGH Urteil.
Im Wiki kommt es durchaus etwas mehr "pro Bauherr" rüber finde ich, hat mich auch gewundert.

Es ist schwierig vom Bauherr nachzuweisen, was nun "geschuldet" ist, wenn man nichts konkretes vereinbart. Das messbare SOLL bleibt in der Realität wohl oft unklar beim Laien. Und das macht mich so unruhig.

Danke für den Hinweis, dass SST III einen extremen Mehraufwand bedeutet, selbst im Massivbau(!). Für mich als Laien ist letzteres nämlich nicht selbstredend klar.


Mein GU rechnet bei SST II wohl mit einem Betrag von >20.000 Euro an Mehraufwand (grob über den Daumen gepeilt), ob das realistisch ist kann ich halt schwer einschätzen. Das hat auf den ersten Blick dem BGH Urteil widersprochen und mich hier ins Forum getrieben.

Um das SOLL zu eruieren habe ich als "Freund der vielen Worte" (der Euphemismus gefällt mir, und er trifft ja zu ) beim GU die Details der Kommuntrennwand angefragt und... tatsächlich postwendend Antwort erhalten.

Ich poste das pdf hier nicht, beschreibe aber den Aufbau stichpunktartig von innen nach außen (an einer Doppelhaushälfte):

1. 12,5mm Diamant GKFi
2. Dampfbremse
3. 15mm OSB Platte
4. 110mm Mineralfaserdämmung in einem 110/60 mm Holzständer (Abst. <625mm)
5. 2x je 18mm Gipsbauplatte GKFi
6. 50mm Luftschicht bis zur Grenze der Doppelhaushälfte

ops: Luft?! (womöglich droht der sog. Trommeleffekt, fragt sich der Laie...)
Punkt 6 wird im Randbereich (also nur nahe den Außenwänden, welche an die Kommuntrennwand angrenzen) durch Mineralfaserdämmung ersetzt.

Dass Luft schlecht dämmt ist selbst mir klar.
Stattdessen überall wo Luft drin wäre eine Mineralfaserdämmung rein?
Oder etwas mit "mehr Masse"? EPS oder sowas?

Messbar ist da aber (außer Materialstärken) recht wenig. Welche SST damit erreicht wird bleibt mir unklar, ebenso kann ich als Laie die SCHALLdämmfähigkeit schlecht einschätzen.

Ich hab genug Staub aufgewirbelt, jetzt wirds Zeit für ein klein wenig mehr "Tiefgang".... den kann ich aber leider selbst nicht bieten als Laie evtl. kratzen wir demnächst an der Oberfläche oder womöglich tiefer?
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Haustechnik / Ökologisches Bauen gibt es 919 Themen mit insgesamt 12106 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus,Zwei Varianten Grundriss vom Architekt 39
2Grundriss Doppelhaushälfte mit Gästezimmer 53
3Grundriss Optimierung - Doppelhaushälfte ca. 150qm 79
4Grundriss 9x11.30m, 4 Personen, 2 Büros 27
5Grundriss ca. 170 m² Einfamilienhaus, ohne Keller mit Carport 89
6Grundriss Zweifamilienhaus Wohnung EG und DG 25
7Unser Grundriss-Eure Meinung 32
8Grundriss Stadtvilla 160 qm, ohne Keller - Eure Meinungen dazu? 167
9Einfamilienhaus-Grundriss Entwurf 24
10Doppelhaushälfte - Verbesserungen im Grundriss 15
11Feedback zu Grundriss Einfamilienhaus erwünscht 18
12Grundriss Einfamilienhaus Hanglage mit Keller 19
13Kritik an Einfamilienhaus-Grundriss erwünscht (~175m2/0,9m Kniestock/Keller) 16
14Grundriss und Ansichten zu Einfamilienhaus mit ca. 160 m² in Hanglage 74
15Grundriss-Optimierung 1. OG (falls möglich) 43
16Grundriss Einfamilienhaus 180qm mit Satteldach - Verbesserungsvorschläge 11
17Erste Grundriss-Planung Einfamilienhaus 190m2 64
18Geplanter Neubau Einfamilienhaus - Grundriss vorhanden 53
19Einfamilienhaus vom Architekt 150m² Verbesserungsvorschläge und Ideen gesucht 75
20Grundriss von Architekten für Einfamilienhaus 240m2 Bauhaus 35

Oben