Naja, es gibt Hauptnutzung, Nebennutzung und Garage/Carport/Stellplatz.
Und die Heizung gehört zur Hauptnutzung (Wohnen) und ist daher keine Nebenanlage (zB Schwimmbecken oder Zuchthaus - beides nicht eng mit der Hauptnutzung verbunden).
Es gibt dazu aber mE keine Urteile, da relativ neues Thema. Also alles eher zu 50% unsicher, was ich hier schreibe...
Ich sag nur, wenn der TE es darauf anlegen möchte (was ich nicht empfehle), könnte er es über das Thema Abstandsflächen auch angehen, d.h. zuerst von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob es ein Thema ist.