Besten Dank für deine Nachricht.
Ja, die Garage darf auf die Grenze gesetzt werden.
Als Haustyp haben wir die Stadtvilla gewählt und daher uns für ein Walm- bzw. Zeltdach entschieden. Die Auflagen der Gemeinde sind bzgl. des Dachwinkels etwas komisch
Um ein Zeltdach zu bekommen, muss das Haus quadratisch sein. Ein Walmdach mit 30° sieht nach meiner Meinung nichts aus. Demnach ist Rechteckig nicht möglich
Ich muss den Leuten zustimmen, dass wohl der Eingang im Norden eine bessere Aufteilung des Hauses zulässt.
Wir haben dann etwa 7,5m Garten nach Süden und auch 7,5m nach Westen. Dieses klingt schon mal ganz ok.
Die Garageneinfahrt, welche gepflastert wird, wird etwa 13m lang. Hier ist es noch etwas unschön.
Ziehe ich die Garage vor, bekomme ich im Nordosten ein nicht verwendeter Fleck an Grünfläche. Nicht genutzte Fläche ist sehr schade und war auch zu teuer dafür zumindest hier in der Gegend.
Wie müssen jetzt noch etwas überlegen, wie wir alles platzieren. Einen Gang zwischen Garage und Haus wäre weiterhin sehr schön.
Wo wir nun den Hauswirtschaftsraum platzieren, müssen wir schauen.