face26
Die sollte man informieren und die Zustimmung einholen, da evtl. ein neuer Sicherungszweckerklärung für die Grundschuld notwendig wird. So lange aber die Bank die Grundschuld behält sollte Sie dem zustimmen.Wenn das Grundstück aber noch finanziert wird, was sagt dann die Bank dazu, wenn ich einfach die Hälfte verschenke?
Unabhängig davon habe ich es so verstanden, dass das Grundstück schuldenfrei ist.
Dann wird meiner Meinung nach der Wert des Grundstücks + Bebauung angesetzt allerdings natürlich abzgl.. Kredit.Und wie ist das, wenn man erst nach dem Hausbau heiratet und dann die Schenkung ja im Prinzip um den Wert des Hauses (bzw. die Hälfte) erhäht wird, denn ein Haus gehört ja immer dem, der den Grund darunter besitzt...
Dann könnte es ja in manchen Gegenden durchaus sein, dass der Schenkungsteuerfreibetrag überschritten wird?
Ist ein Freibetrag keine Freigrenze, also es wird nur der übersteigende Wert versteuert.Wird dann die Steuer nur auf den Freibetrag überschreitenden Betrag fällig oder auf den ganzen?