Strategiebesprechung Hauskauf oder "Wie weit sollte ich gehen?"

4,90 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Strategiebesprechung Hauskauf oder "Wie weit sollte ich gehen?"
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Evolith

Was schadet es, sich vom Begünstigten schriftlich den Verzicht aufs Vorkaufsrecht bestätigen zu lassen? Sollte absolut kein Problem sein, wenn tatsächlich kein Interesse vorliegt.
Und genau hier wird es jetzt richtig schwer. Begünstigt ist eine Firma, eine wirklich große. Von dieser haben wir vor 8 Jahren unser Grundstück gekauft (ehemaliges Rekultivierungsgrundstück).
Die Firma hat in der Zeit 2 mal ihren Namen gewechselt und sich strukturell mächtig entwickelt. Ich arbeite immer mal wieder mit dieser Firma zusammen und weiß, wie unglaublich umständlich es ist, dort einen Verantwortlichen zu finden.
Wenn der Verkäufer und meine Eltern sich auf einen Preis geeinigt bekommen, dann werde ich gucken müssen, ob ich unseren damaligen Verkäufer noch anpingen kann. Sonst kann das ein langwieriger Spaß werden.

Theoretisch muss das alles der Verkäufer in die Wege leiten, aber der ist Rentner und wohl nicht ganz so einfach.
 
M

motorradsilke

Theoretisch muss das alles der Verkäufer in die Wege leiten, aber der ist Rentner und wohl nicht ganz so einfach.
Eigentlich macht das der Notar. Der setzt den Kaufvertrag auf, den Käufer und Verkäufer unterschreiben. Und dann wird das an den Vorkaufberechtigten gegeben.
 
E

Evolith

Nicht ganz. Das macht der Notar, denn das Vorkaufsrecht ist eine Verfügungssperre im Grundbuch. Der Berechtigte kann dann Ausüben (denn dann kennt er die Vertragsbedingungen) oder es sein lassen.
Na da bin ich ja mal gespannt. Das dürfte dann ein paar Monate dauern, bis ein Verkauf geregelt ist.

Leider hat sich der Makler noch nicht gemeldet. Wir wissen also nicht, ob das Angebot beim Verkäufer einen Herzinfarkt oder Lachanfall ausgelöst hat.
 
N

nordanney

Das dürfte dann ein paar Monate dauern, bis ein Verkauf geregelt ist.
Nach Baugesetzbuch MUSS der Berechtigte innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung des Kaufvertrages sein Recht ausüben. Danach kann er es nicht mehr. Also wird die Abwicklung Monate dauern, aber spätestens 2,5 Monate nach Kaufvertragsabschluss sollte spätestens der Kaufpreis fällig sein.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 488 Themen mit insgesamt 11468 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Strategiebesprechung Hauskauf oder "Wie weit sollte ich gehen?"
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte 18
2Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
3Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
4Grundstückskauf: Fragen zum Notar 24

Oben