Trapezförmiges Grundstück -Hausplatzierung?

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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11ant

11ant

wir haben ein trapezförmiges Grundstück (874 qm) erworben und stehen nun vor der Aufgabe, ein Haus (ca 10x 12m) und eine Doppelgarage auf dem Grundstück sinnvoll zu platzieren.
Ich plane bevorzugt nach der Devise "America first", d.h. das Haus für die Familie (einschließlich ggf. noch ungeborener Fleischkinder) wird zuerst platziert und maximal noch unwesentlich verschoben, um das Gesamtensemble geschickter zu kombinieren. Keinesfalls plane ich den Platz für die Blechkinder gleichberechtigt. Wenn das was übrig bleibt zufällig edler als ein schäbiger Rest ist, okay, dann sei das den Stellplätzen gegönnt - aber eine Kaiserloge bekommen sie nicht.
Der Grundriss vom Haus ist gerade noch in Planung, aber noch nicht final, da auch die Platzierung mit der Platzierung der Haustür zusammenhängt. (ca. 180 qm Wohnfläche).
Wie kann man (überhaupt, also auch "unfinal") zu planen beginnen, wenn der Bauplatz noch unbekannt ist ? - man kann einen fertigen Bauplan auf dem Papier problemlos drehen, aber: sag´ dann mal der Sonne, sie möge doch bitte im Norden aufgehen, damit das mit dem Haus zusammenpaßt ;-)
Bauherren gibt es hier nicht, aber zwei Baudamen
Ach ja, schön, bei Baulotse Hoffmann gibt es die auch - Baudame & Bauherr = Bauleute :)
Ja, EG und DG mit 50 cm Kniestock. Zur Trauf-/ Firsthöhe gibt es keine Vorgaben. Wir dürfen aber nicht mehr als zwei Etagen bauen.
Zitiere das mal - Vorsicht, ohne Link ! - detaillierter. Oft gibt es solche Vorgaben komplex differenziert, z.B. zweigeschossig ohne, aber eingeschossig auch mit Kniestock. Bei der genannten Dachneigung ist auch ein DG mit Kniestock - auch wenn es nur ein solcher Staubsaugerkniestock ist - bereits ein Vollgeschoss.
 
F

FoxyBrown

Ich plane bevorzugt nach der Devise "America first", d.h. das Haus für die Familie (einschließlich ggf. noch ungeborener Fleischkinder) wird zuerst platziert und maximal noch unwesentlich verschoben, um das Gesamtensemble geschickter zu kombinieren. Keinesfalls plane ich den Platz für die Blechkinder gleichberechtigt. Wenn das was übrig bleibt zufällig edler als ein schäbiger Rest ist, okay, dann sei das den Stellplätzen gegönnt - aber eine Kaiserloge bekommen sie nicht.

Wie kann man (überhaupt, also auch "unfinal") zu planen beginnen, wenn der Bauplatz noch unbekannt ist ? - man kann einen fertigen Bauplan auf dem Papier problemlos drehen, aber: sag´ dann mal der Sonne, sie möge doch bitte im Norden aufgehen, damit das mit dem Haus zusammenpaßt ;-)

Ach ja, schön, bei Baulotse Hoffmann gibt es die auch - Baudame & Bauherr = Bauleute :)

Zitiere das mal - Vorsicht, ohne Link ! - detaillierter. Oft gibt es solche Vorgaben komplex differenziert, z.B. zweigeschossig ohne, aber eingeschossig auch mit Kniestock. Bei der genannten Dachneigung ist auch ein DG mit Kniestock - auch wenn es nur ein solcher Staubsaugerkniestock ist - bereits ein Vollgeschoss.


„Der Kniestock ist bei Wohngebäuden nur in Verbindung mit einer Dachneigung von 42-44 Grad bis maximal 0,50 m zulässig. (Gemessen von OK Rohdecke bis Unterkante der konstruktiv erforderlichen Fußpfette)“
(…)
„Dachneigung 42-44 Grad mit Kniestock, 42-52 Grad ohne Kniestock“
 
F

FoxyBrown

Fragen wir mal so: wie laut fühlt sich die Staatsstraße an?
Und:
Wie breit ist das Grundstück im Süden?
Die Staatsstraße ist zu den Stoßzeiten etwas geräuschvoller, also je weiter weg davon, desto besser. Die Grundstücksmaße sind in den eingefügten Bildern zu sehen,im Süden 15,04 m:)
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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