Traumhaus AG-Schwabenheim an der Selz /Pfaffenhofen-Heinrich Hildmann

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Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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11ant

11ant

Bis wann muß die Steuer denn bezahlt werden? Was steht im Brief drin?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das da nicht steht. Ein Bescheid über eine Steuer ist üblicherweise gleichbedeutend damit, daß die damit auch fällig ist. Anschließend - ggf. auch erst auf der Rückseite - steht dann bei den Belehrungen, daß die Einlegung von Rechtsmitteln ohne weiteres noch nicht zu einem Zahlungsaufschub führt. Übliche Fristen sind 14 Tage ab Datum für die Zahlung und ein Monat ab Zugang des Schreibens für die Rechtsmittel. Wenn kein Antrag auf Stundung und Aussetzung der Vollstreckung gestellt wird, kommt mit jedem Monat des Zahlungsverzuges ein Säumniszuschlag dazu. Man sollte sich also beeilen, die Steuer zu bezahlen.

Einen solchen Antrag hielte ich hier auch für aussichtslos und höchstens mit weiteren Kosten verbunden: die Steuer gilt wie der Name schon sagt für den Erwerb des Grundstückes - nicht für den Genuß seiner Bebaubarkeit. Ihr denkt also hoffentlich nicht, daß Ihr die Steuer erst zu bezahlen bräuchtet, sobald Euch das Grundstück auch etwas nützt. Der Hausbauvertrag mag Eure Geschäftsgrundlage für die Motivation zum Grundstückskauf gewesen sein. Aber selbst wenn das Schicksal des Bauprojektes ungewiß ist, ändert das nichts an Eurem Eigentum am Grundstück, und damit auch an der Steuerpflicht.

Betrachten wir einmal das obere und das untere Ende des weiteren Verlaufes:
Im besten Fall
kommt der Bebauungsplan ins Rollen und der Bauträger und der Generalunternehmer werden bald wieder wie vorgesehen handlungsfähig und können und wollen den Bauvertrag wie vereinbart erfüllen. Dann könnte in einem milden Februar schon Aktivität auf der Baustelle sein. Für den Bebauungsplan erwarte ich wie gesagt am ehesten die Aufteilung des Projektes mit Abtrennung des Seniorenwohnens, und in der Folge, daß der Angreifer des Bebauungsplanes seinen Antrag zurückzieht.
Im zweitbesten Fall
läuft es ebenso, nur daß das Team Bauträger / Generalunternehmer den Bauvertrag nicht erfüllen können und/oder wollen. Dann könnte ich mir gut vorstellen, daß ein anderes Wohnbauunternehmen - beispielsweise Werner hätte wie gesagt ein nahezu gleiches Doppelhausprodukt - interessiert wäre, in die Bauverträge einzutreten (vorbehaltlich für sie wirtschaftlicher Konditionen). In einem solchen Fall hielte ich für wahrscheinlich, daß im sagen wir April ein vermutlich leicht höherer Hauspreis unterschriftsreif werden könnte. So ginge es zumindest für alle Diejenigen fast wie geplant weiter, deren Finanzierer auch bei einem neuen Hauspreis mitgingen.
Im schlechtesten Fall
findet sich kein Übernehmer des Wohneigentums-Projektteiles, und jeder Grundstückseigentümer müßte auf einen Erschließer warten und anschließend sein Grundstück auf eigene Faust einer Bebauung zuführen. Dazu würde ich Euch dann raten, daß sich Jeder zumindest mit seinem Hälftennachbarn zusammentäte und gemeinsam einen GU für ein ganzes Doppelhaus suchte.
Nur im allerschlechtesten Fall
käme es tatsächlich dazu, daß Ihr Eure Grundstücke wieder loswerden müßtet. Den schließe ich nicht aus, halte ihn aber für ziemlich gering wahrscheinlich. Jedenfalls genügt diese Wahrscheinlichkeit nicht, um beim Finanzamt wirksam auf die Tränendrüse zu drücken.

Den besten und den zweitbesten Fall halte ich aktuell für am wahrscheinlichsten. Lest Eure Steuerbescheide gründlich, ruft die Sachbearbeiter an, träumt nicht von amtlichem Mitleid. Die Sachbearbeiter sind häufig nett und umgänglich, dürfen aber nur Auskunft erteilen, aber nicht beraten.

Die Konstellation, daß das Projekt einerseits scheitert, Ihr andererseits aber die Grundstückskaufverträge rückabwickeln könntet, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Laßt Euch hierzu beraten, bevor Ihr die Steuer (unter Vorbehalt) bezahlt. Aber hofft nicht, daß Ihr um diese Steuer herum kommt.
 
mayglow

mayglow

die Steuer gilt wie der Name schon sagt für den Erwerb des Grundstückes - nicht für den Genuß seiner Bebaubarkeit.
War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.
 
M

MaBa_786

War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.
Es betrifft das gesamte Projekt, sowohl Grundstück als auch das Haus.
 
11ant

11ant

War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.
Es betrifft das gesamte Projekt, sowohl Grundstück als auch das Haus.
Dann müßte der Grunderwerbsteuerbescheid noch vorläufig sein, da das Haus noch in der Zukunft schwebt. Ob gezahlt werden soll (=muß) ist keine Frage, aber in Bezug auf die unklare Lage hinsichtlich der Verwirklichung des Projektes natürlich schon. Also ist dringend Beratung geboten, auch und nicht zuletzt hinsichtlich des Vorgehens beim Finanzamt. Den Kopf in den Sand zu stecken und auf ein Weiterziehen des Gewitters zu hoffen, hätte jedenfalls das Potential eines reichlich teuren Fehlers. Das Projektschicksal ist "nur" wackelig, aber die Steuerpflicht gewiß. Da braucht es jetzt sachkundig beratene Kommunikation.
 
M

mrk1234

Hallo zusammen,

wir haben auch eine Doppelhaushälfte in Schwabenheim gekauft.
Wir wohnen in der Nähe und falls wir es schaffen, würden wir auch am Sonntag nach Ingelheim kommen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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