Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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K

KonstantinW

Nein, so hattest Du meinen Beitrag #13 beschieden - (zumindest mir gegenüber) nicht die Anregung von Yvonne mit dem gekürzten Kniestock. Ich sprach von niedrigeren Räumen, wenn man denn schon schräge Decken ausschlösse.
okay dann habe ich das wohl durcheinander gebrach.

aber Das nimmt sich ja nicht viel.. entweder schräge Decken oder niedrige Decken.. beides nicht unbedingt das was wir wollen.
 
11ant

11ant

aber Das nimmt sich ja nicht viel.. entweder schräge Decken oder niedrige Decken.. beides nicht unbedingt das was wir wollen.
Das Leben ist kein Wunschkonzert, und ein Bebauungsplan ist dies schon garnicht. Raumhöhe 220 in Ankleide, Bädern und Flur - Achtung, das gilt für die Geschossdecken, abhängen genügt nicht ! - und es hat garnicht weh getan. Dann kann man rund um die (nicht eingezeichnete !) Luke in den Spitzboden immerhin leidlich bequem kriechen. Ich hielte sogar für möglich, die Ankleide dann ohne Decke zu machen und mit einem Dachflächenfenster zu belichten. Aber auch den Vorschlag des teilrückgebauten Wintergartens könnte man ausloten.
 
Y

ypg

Kinder mit 'nem Wiil'n, bekommen was auf die Brill'n.
Ich hätte ja vorher mal in den Bebauungsplan geschaut, wenn einem etwas so wichtig ist, dass man nicht kompromissbereit ist. Oder hat der Architekt gesagt, dass alles kein Problem ist?

Bau doch 50qm größer unten :D
 
K

KonstantinW

Kinder mit 'nem Wiil'n, bekommen was auf die Brill'n.
Ich hätte ja vorher mal in den Bebauungsplan geschaut, wenn einem etwas so wichtig ist, dass man nicht kompromissbereit ist. Oder hat der Architekt gesagt, dass alles kein Problem ist?

wir haben zu aller erst auch mit einem Bungalow angefangen da wäre das alles nicht zum "Hindernis" geworden.
Und da uns das dann mit dem Bungalow auf dem Grundstück nicht gepasst hat, sind wir dann auf 2 Geschosse gegangen, da die Bekannte das mit der Terrasse durchbekommen hat, waren wir guten Gewissens. Auch hat der Architekt gesagt das das so kein Problem ist.


Bau doch 50qm größer unten :D
Hatten wir auch schon als Vorschlag bekommen, aber ist ja nicht so das das Haus nicht schon groß genug ist :D
es sei dem, du willst das 50qm Zimmer anmieten ;) :D
 
A

apokolok

Na auf die Lösungen vom Architekt darf man gespannt sein.
Finde die Geschichte schon etwas eigenartig.
In einem offensichtlich für Bungalows ohne nutzbares OG (Dachneigung 15°) geplanten Gebiet will jemand einen astreinen Zweigeschosser hinstellen und das ganze mit ner Terrasse ausbügeln.
Da sehe ich eher den Pabst im Puff als diese Planung jemals genehmigt.
Wie sieht es denn mit den erlaubten Trauf- und Firsthöhen aus?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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