Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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11ant

11ant

Y

Ysop***

Vielleicht weiß @Escroda Rat? Ich würde aber auch sagen, dass deine Ideen nicht funktionieren und du kein Vollgeschoss erreichen wirst. Vor allem, wenn du kein Staffelgeschoss möchtest. Aus der Terrasse müsste meiner Meinung nach ein richtiger Anbau werden. Bin allerdings da kein Experte. Mich wundert eher, dass andere Städte sowas durchwinken.
 
K

KonstantinW

Vielleicht weiß @Escroda Rat? Ich würde aber auch sagen, dass deine Ideen nicht funktionieren und du kein Vollgeschoss erreichen wirst. Vor allem, wenn du kein Staffelgeschoss möchtest. Aus der Terrasse müsste meiner Meinung nach ein richtiger Anbau werden. Bin allerdings da kein Experte. Mich wundert eher, dass andere Städte sowas durchwinken.
bin seid gestern erst hier registrier, kann noch keine Unterhaltung beginnen :/
 
Tassimat

Tassimat

Ist der Mitarbeiter der Stadt jemand, mit dem man reden kann? Der sollte dir die relevanten Paragraphen der Bauordnung mitteilen können und dir auch direkt sagen, welche Formen er prinzipiell anrechnen kann bzw. will und welche so garnicht. Mit Glück kommtst du so auf einen schnellen Konsens mit der Stadt. Nutzte die Sprechstunden, bzw. rufe da an.

Ansonsten musst du den harten Weg über konkrete Paragraphen der Bauordnung und diversen Ausführungsrichtlinien usw. gehen und haarklein deine Berechnung mit einer konkreten Rechtsgrundlage versehen.
 
S

sascha-t4-le

Wenn das durchgeht, fresse ich ein Besen.
In Hessen kann oder könnte man die Garage für die geschossigkeit des og mit anrechnen, aber, so heiß es, die Garage muss im Gebäude integriert sein und optisch eine Einheit ergeben, (Zitat vergessen).
So wie du planst, wird das aber nix mit der Garage.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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