Hallo McEgg,
die Größe kann vom Kaufvertrag grundsätzlich bis zu 10% abweichen, ohne dass der Kaufvertrag nichtig wird. Man fängt das finanziell ab, in dem man einen Quadratmeterpreis vereinbart und Mehr- oder Minderflächen nach der tatsächlichen Katasterfläche, die sich nach Vermessung ergibt, ausgleicht.
Grundsätzlich kann man auch einen Pauschalpreis vereinbaren, halte ich aber hier nicht für sinnvoll.
Zum genehmigten Umlegungsplan gehört eine Aufstellung aller Einzelflächen mit Größe und Wert, zudem müssen vor einer Umlegung die kompletten Umringsgrenzen aufgemessen/kontrolliert werden, damit sichergestellt wird, wie viel Fläche überhaupt zu verteilen ist. Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuchfläche werden also vorher bereinigt.
Ihr könnt also Euer Interesse an dem Grundstück bekunden; kaufen könnt Ihr aber erst, wenn der genehmigte Umlegungsplan vorliegt. Wenn der vorliegt, schaut Ihr Euch genau an, wie das für Euer Grundstück aussieht. Abweichungen zwischen diesem Plan und der tatsächlichen Grundstücksgröße sollten dann nur noch in sehr geringem Umfang auftreten.
MfG
Dirk Grafe