Unterschrift für Bauvorhaben der Nachbarin

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Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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S

Steffi33

Als Nichteinheimische “mussten“ wir damals auch zwei Nachbarn um ihre Unterschrift zu unserem Bauvorhaben bitten. Beide haben, ohne zu zögern, unterschrieben. Ich war damals sehr beeindruckt von der Gelassenheit und Freundlichkeit der Leute. Das ist bis heute so..
 
11ant

11ant

Ich nehme an, du spielst darauf an, ob oben fett "FREISTELLER" oder "BAUANTRAG" steht?
Wohl eher nur, ob Du irgendwelche eigenen Bereitschaften oder Verzichte erklärst. Ich finde es gerade nicht, aber wir hatten in diesem Winter schon so einen Thread wo jemand ängstlich war, die Zustimmungsfähigkeit der nachbarlichen Baupläne zu beurteilen könne seine Fähigkeiten als Baulaie übersteigen.
Ich gehe davon aus, daß NICHT dort stehen wird "hiermit vereinbaren launy10 und der Teufel den Sale & LeaseBack einer Seele" ;-)
 
Hangman

Hangman

Als Nichteinheimische “mussten“ wir damals auch zwei Nachbarn um ihre Unterschrift zu unserem Bauvorhaben bitten. Beide haben, ohne zu zögern, unterschrieben. Ich war damals sehr beeindruckt von der Gelassenheit und Freundlichkeit der Leute. Das ist bis heute so..
Dito! Es geht nichts über nette Nachbarn... und wir haben sechs davon :)

Bei uns war es zwar nur eine Nachbarin, aber die hat uns dann gleich noch einen Schlüssel gegeben damit wir auf ihr WC statt des Baustellen-Dixie können. Und später durften wir ihren Keller noch als Umzugskisten-Pufferlager nutzen.

Der westliche Nachbar musste nichts unterschreiben, spendierte aber ersatzhalber das Bauwasser. Im Norden wurde derweil (ohne unser Zutun) ein Zaun abgebaut um den Kran zu stellen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde dieser Zaun dann 1,5m versetzt damit "sie mehr Platz für Ihre Zuwegung haben". Der Süden hat uns immer nett mit Kaffee, Kuchen oder Bier versorgt. Und über den Südwesten erfolgten die Zufahrten für die Erdarbeiten damit die sich nicht mit der Baustellenzufahrt im Norden in die Quere kommen. Grenzsteine nimmt hier auch keiner sonderlich ernst ("ihr werdet das schon schön machen"), und Zäune gibt es schon gar nicht. War aber auch die letzte Lücke in einem Bestandsgebiet, insofern nicht vergleichbar.
 
P

Pitiglianio

Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage.
Wenn das angrenzend an dass zu bebauende Grundstück mir selbst gehört, werde ich dann selbst von der Baubehörde über den anstehenden Bau benachrichtigt, oder der Nachbar zwei Flurstücke weiter?
Dazu eine weitere Frage.
Zählt der Nachbar auf der anderen Straßenseite auch dazu, oder gilt die Straße hier als Trennung/eigenes Flurstück?
 
Hangman

Hangman

Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage.
Wenn das angrenzend an dass zu bebauende Grundstück mir selbst gehört, werde ich dann selbst von der Baubehörde über den anstehenden Bau benachrichtigt, oder der Nachbar zwei Flurstücke weiter?
Dazu eine weitere Frage.
Zählt der Nachbar auf der anderen Straßenseite auch dazu, oder gilt die Straße hier als Trennung/eigenes Flurstück?
Wir haben diese Situation mit zwei uns gehörenden benachbarten Grundstücken und mussten uns sogar selbst eine Baulast genehmigen. Irgendwie auch logisch weil man behördlicherseits ja sicherstellen muss, dass eine de-facto Baulast (in unserem Fall Unterschreitung Grenzabstand) im Grundbuch dokumentiert ist sofern das betroffene Flurstück mal verkauft werden soll.

Sofern Du das zweite Grundstück ebenfalls überbaust, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Nachbar benachrichtigt wird. Der ist dann ja nicht mehr zwei Flurstücke entfernt sondern ggf direkt betroffen.
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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