Unterschrift für Bauvorhaben der Nachbarin

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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11ant

11ant

Sofern Du das zweite Grundstück ebenfalls überbaust, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Nachbar benachrichtigt wird. Der ist dann ja nicht mehr zwei Flurstücke entfernt sondern ggf direkt betroffen.
In den älteren bayrischen Bebauungsplänen sieht man hier ja oft auch eingetragen, welches Grundstück dem Mayr Franz und welches dem Huber Josef gehört, also ob der Nachbar auch rechtlich wirklich eine "andere Partei" ist ;-)
 
Hangman

Hangman

Ich hatte es so verstanden, dass @Pitiglianio zwei benachbarte Grundstücke hat und auf einem dieser beiden bauen will. Das Nachbargrundstück gehört also auch ihm, und dahinter kommt dann Franz Josef Mayrhuber. Die Frage war nun, ob der Franz Josef auch dann befragt wird, wenn Pitiglianios eigenes, unbebautes Grundstück sozusagen als Pufferzone dazwischen liegt.

Wäre mir allerdings egal, weil ich den Franz Josef eh´ schon auf ein Bier eingeladen hätte und auch ohne Erfordernis informieren bzw fragen würde. Es sei denn, dass Puffergrundstück ist so groß wie Texas. Dann ist es wohl tatsächlich egal.
 
P

Pitiglianio

Ich hatte es so verstanden, dass @Pitiglianio zwei benachbarte Grundstücke hat und auf einem dieser beiden bauen will. Das Nachbargrundstück gehört also auch ihm, und dahinter kommt dann Franz Josef Mayrhuber. Die Frage war nun, ob der Franz Josef auch dann befragt wird, wenn Pitiglianios eigenes, unbebautes Grundstück sozusagen als Pufferzone dazwischen liegt.
Tatsächlich ist es so, dass die Flurstücke im S, W und N auch in unserem Besitz sind. Und im Osten ist die Straße, die zum nächsten Nachbarn dann trennt.
Dass mit der eventuellen Baulast, die dann bei mir selbst abgefragt werden wird klingt schlüssig. Da wir natürlich gerne möglichst zeitnah eine Entscheidung über den Bauantrag hätten, wäre es dann empfehlenswert dieses Thema schon vorab anzusprechen, oder bringt das zeitlich nichts?
 
RomeoZwo

RomeoZwo

In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Eine Abstandsflächenübernahme muss also im Grundbuch eingetragen werden. Einen Notartermin mit allen Beteiligten lässt sich vermutlich schwer "untermogeln".

Die Unterschrift der Nachbarn dient dazu den Offenlegungszeitraum zu vermeiden (bei uns wären das damals inkl. Ankündigung insgesamt 6 Wochen gewesen). Wir haben auch 7 Nachbarn abgeklappert, weil an einer Seite ein Weg mit 5 Eigentümern (Reihenhäuser) an unser Grundstück grenzt.
Zum Glück war einer der Nachbarn Architekt, der den anderen erklärt hat, dass es hier nicht um "unzulässiges" geht, sondern nur um den Zeitablauf. Damit haben dann auch die kritischen Nachbarn unterschrieben (wir waren auch persönlich jeweils mit ner Schachtel Pralinen bei jedem :-) ).
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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