Unzufrieden mit Architektenplan

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Linda85

Wir haben von der Straße bis Hinterkante Haus etwa 2,10m Höhen Unterschied. Also schon ordentlich. Der Garten dahinter steigt weiter leicht an, aber wir bestehen auch nicht auf einen ebenen Garten.

Die Nachbarn haben den Hang seitlich vom Haus oder von Straße zum Garten abfallend. So richtig orientierten können wir uns da nicht. Die die seitlich zum Hang sind haben es meist mit Mauern zum abfangen gelöst, die anderen mit aufgeschütteten Terrasse. Das da baulich im Haus viel gemacht wurde kann man zumindest von außen nicht erkennen.
 
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Linda85

In der Außenanlage finde ich die Hanglage sogar schön. Ich mag die eingetreppte Terrasse, ich mag eine Mauer umlaufend. Das alles macht den Garten denke ich sehr gemütlich, so ein bisschen eingebuddelt.

Ich bin mir nicht ganz sicher warum der Architekt das immer ziemlich abgeschmettert. Er brachte mal den Einwurf dass die Außenanlagen dann wahnsinnig teuer werden, aber das nehmen wir in kauf. Oder ist der Höhenunterschied einfach zu groß dafür?
 
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ypg

In der Außenanlage finde ich die Hanglage sogar schön. Ich mag die eingetreppte Terrasse, ich mag eine Mauer umlaufend. Das alles macht den Garten denke ich sehr gemütlich, so ein bisschen eingebuddelt.

Ich bin mir nicht ganz sicher warum der Architekt das immer ziemlich abgeschmettert. Er brachte mal den Einwurf dass die Außenanlagen dann wahnsinnig teuer werden, aber das nehmen wir in kauf. Oder ist der Höhenunterschied einfach zu groß dafür?
Ich versteh hier das Problem jetzt nicht. Es ist im Schnitt der Geländeverlauf eingezeichnet und die Idee im Entwurf, das Gelände abzutreppen. Inwieweit ihr hier Stufen setzt und wie hoch, kann man noch bearbeiten. Ich habe schon einige Grundstücke gesehen, wo hinten im Garten eine Treppe hoch auf ein Plateau führt, welches sich man nett zurechtgärtnern kann.

Insofern ist der Architekt auf Eure Bedürfnisse eingegangen.

Ich denke auch, dass Euch die Außenansichten gut gefallen. Zumindest sollten Sie demjenigen gefällig sein, der Stadtvillen mag.

Zum Grundriss: Ich mag Split Level, aber die Argumente vom Alex sind sehr gut nachvollziehbar. Ihr wolltet es ja auch nicht. Ich finde die Idee mit der integrierten Podesttreppe sehr schön, und kann mir auch den Lichteinfall sowie die Offenheit des "Treppenhauses" sehr großzügig und luftig vorstellen.
Auch die Rück- und Vorsprünge finde ich nicht zu extrem oder störend, denn sie werden beim Bewohnen überhaupt nicht auffallen. Im Gegenteil: ihr werdet dadurch einige Vorteile haben. Geschützte Schlafbereiche, im Gäste-WC eine eingebaute Vorwand, im WZ eine Nische, in der man gut entweder die TV-Wand oder aber das Sofa so möblieren kann, dass es gefühlt nicht klobig wirkt.
Man hat dadurch Möglichkeiten, etwas von Wand zu Wand einzubauen. In den Kinderzimmern bietet es sich zB auch an, die Nischen für ein Hochbett oder später für einen Einbauschrank zu verwenden.
Ich habe diese Rücksprünge bei uns im OG extra geplant, sodass man mal ein Brett oberhalb der 2 Meter von Wand zu Wand anbringen kann für Körbe oder Boxen oder Buchreihe als Ablage. Man kann zurückliegende Wände gut mal mit Farbe oder Steinen akzentuieren. Das wirkt mehr als eine Wand mit einer spitzen Ecke im Anschluss.
Im Bad kann vorne an der Tür die Schalterleiste gesetzt werden, ohne das eine Fliesenwand zerstört wird.

Einzig den Bereich der Küche/Flur ist überarbeitungswürdig: da hätte ich eine Idee und zeichne sie mal heute Abend auf.
Die Gartenfassade finde ich jetzt auch nicht so prickelnd, das ist mir zu gleich, aber wem es gefällt...

Insofern verstehe ich überhaupt nicht die Aussage, dass der Architekt fehl geplant hat.



In aller Kürze Grüsse
 
11ant

11ant

Der Eingang.
... läge bei meinem Vorschlag etwa an der jetzigen Stelle und höhenmäßig ebenfalls ähnlich, zwischen dem Keller- / Garagenboden auf Straßenniveau. Die Garage läge ca. 40 cm tiefer (-1.65 statt -1.25), der Kellerboden auf -1.25, entsprechend der EG-Boden (Straßenseite) auf +1.60. Split Level muß man ja nicht mit gleich langen Halbtreppen machen. +1.06 wäre ein günstiges Niveau für eine Terrasse nahe dem Geländeverlauf und den gartenseitigen EG-Boden, und ergäben sich aus einer Teilung in 13+3 statt 8+8 Steigungen (á ca. 17.81 cm bei 2.85 m Geschosshöhe). En Detail muß ich das wohl noch mal durchtüfteln, sonst kommt das Haus evtl. zu hoch - ich nehme mir den Bebauungsplan mal zur Brust.

Ich bin mir nicht ganz sicher warum der Architekt das immer ziemlich abgeschmettert. Er brachte mal den Einwurf dass die Außenanlagen dann wahnsinnig teuer werden, aber das nehmen wir in kauf. Oder ist der Höhenunterschied einfach zu groß dafür?
Abgeschmettert sehe ich das in diesem VE5 nicht, eher sehr weit umgesetzt; und ja, aus meiner Sicht mit nicht unerheblichen Kosten für Geländemodellierung. zeig doch mal den VE1 dagegen.

Split Level.
... hatte so etwa 1978 bis 1983 seine Hochphase als Stein der Weisen bei den Architekturintellektuellen, und ist gewiß nicht ohne Grund heute nicht breit in Mode. Geschmackssache (und Vernunftgründe gegen innergeschoßliche Treppen) sind das Eine - andererseits gibt es aus meiner Sicht Intensitäten von Hanglagen, bei denen man sich eine Topographie-Ignoranz kaum leisten kann. Das Grundstück baut quasi mit, und man kann in diesem Sinne nur begrenzt "gegen das Grundstück bauen".
 
11ant

11ant

Inzwischen habe ich mir den Bebauungsplan zur Brust genommen (nicht direkt bei der Gemeinde, da kann man ihn nur für vierzig Euronen bestellen; daher habe ich mit Deinen Planfotos vorlieb genommen).

Von der Höhe her müßte der Erdgeschossboden da schon auf höchstens "-0,66" liegen und braucht wohl schon für die geplante Lage eine Ausnahme; meinen Vorschlag betr. der gartenangepaßten Höhe sehe ich damit nicht vereinbar. Auch die Traufhöhenvorgabe von 4,50 m (= "+2.84") würde wohl nicht mitspielen.

Eine Stauraumvorgabe von 5,50 m vor der Garage vereitelt meinen Vorschlag, die Garage zur Straße zu drehen - außer man verschöbe sie nach planlinks und würde von der planrechten statt planunteren Straße einfahren. Damit käme sie aber höher gelegen, was meinen Plan, besser über sie hinweg schauen zu können, durchkreuzt.

Ein mir wegen passenderer Höhen sympathischerer Eingang von der planrechten Straße würde damit einen weiten Weg von der Garage zum Haus bedeuten - es sei denn, man gebrauchte dafür regelmäßig die Hintertür der Garage, oder verzichtete gar auf die Einhausung der Autos und nähme einen Carport.

Die Dachneigung des Hauses ist mit mindestens 30° gefordert. Die Begrenzung des Versatzes im Pultdach würde Split Level noch mitmachen, aber insgesamt sprechen die Höhen eher dagegen (respektive zwängen dann zum Anderthalbgeschösser).

Nun gut. Dir gefällt diese Terrasseneintreppung ja, also braucht man sich auch nicht zu verrenken, sie obsolet zu machen. Die Ansichten hätte ich gerne wesentlich verändert, weil sie da m.E. fast jede Änderung auch verbessert hätte. Stilistisch bin ich zwar der Meinung, das Haus sei äußerlich nicht für Volksmusik-Allergiker geeignet - die Fotos der Nachbarhäuser auf der Gemeindewebsite sagen aber klar, daß es dazupaßt. Ich finde dennoch änderungswürdig, wie sehr sich die Fensterformate und -lagen zwischen EG und OG gleichen. Normalerweise bin ich ja der erste und lauteste Lobsänger, wenn Planer einen nicht allzu sehr gemischten Fenstersalat anrichten. In diesem Fall finde ich es aber übertrieben streng durchgehalten, und ibs. eben durch die Übereinstimmungen oben/unten einen Zweifamilienhaus-Appeal erzeugend.

Richtig "unglücklich" bin ich eigentlich nur mit dem Oberlicht des Gäste-WC´s.

Zusammengefaßt: die geplanten Höhenlagen sind, wenn Dir die Terrasse so gefällt, in Ordnung (bzw. nur aufwendig "schöner zu machen"). Von der Verlegung des Eingangs an die planrechte Seite (nebst der Möglichkeit, das Haus an diese Straße näher heranzuholen / "breiter" zu machen und evtl. sogar eine nicht zwingend gerade, aber doch längsachsige (auch firstparallele) Treppe zu ermöglichen, würde ich mir einen Befreiungsschlag für den Grundriss versprechen. Aber selbst wenn Du bei dieser Grundform bleibst (was ich neutral sehe) und auch beim talseitigen Eingang bleibst (was ich ungünstig finde), geht der Grundriss in jedem Fall auch ohne diesen quer im Magen liegenden Kastenrahmen aus tragenden Wänden rund um den Flur. Das geht gewiß schöner. Wie gesagt, setz mal den VE1 dagegen. Dieser VE5 ist ja wenn ich recht verstehe derjenige mit (bis auf diesen Flurkasten) meisten Einarbeitungen Deiner Vorstellungen, dafür jedoch aus Sicht des Architekten (was ich teile) derjenige mit dem größten Geländemodellierungsaufwand.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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