Ich fasse zusammen: das Grundstück ist bauträgerfrei, wird aber offenbar von einem (mit der Gemeinde verwobenen ?) Entwicklungsträger verkauft, und dieser will beim Verkauf schon wissen, wie man zu bebauen gedenkt (?); dessen Einheitlichkeitsidee sind die 115 cm Kniestock entsprungen.
Im Ergebnis freut es Dich hoffentlich, daß man Dich hier nicht in dieses Messer laufen läßt. Eine Baufirma wird in der Regel eine Mitauftragdroherin nicht unverrichtet heimschicken, wenn sie eine Chance auf einen Genehmigungsstempel sieht - und diese Chance wäre leider gegeben: dem Bauamt wären die Überstunden für Deine handgeschnitzten Innenwand-Mauerecken egal, dort gäbe man jedem formell normgerechten Quark sein Häkchen. Beschlossen und verkündet, die Bauherrin darf sich unglücklich machen; und die Baufirma schreibt einen Preis dran. Dann sagt die Bank, der Preis paßt zu Deiner Bonität, und Du Pechvogelin Wärst sogar für den Moment Ersteinmal erfreut. Denn weder Baufirmen noch Bauämter beschäftigen Seelsorger, die solche Schicksale noch abwenden würden. Und hinterher steht dann jemand in seiner fertiggestellten Murksbude und kann gar nicht glauben, daß Fachleute ihn nicht gewarnt haben. Aber das ist gar nicht deren Job. Der Bauunternehmer hat nämlich ebenfalls die Mäuler seiner Familie zu stopfen; und der Genehmigungssachbearbeiter fühlt sich bürgerfreundlich, sich auch einem sein Kopfschütteln herausfordernden Bauwunsch nicht entgegenzustellen, wenn die Verwirklichung genehmigungsfähig ist. Haben wir Deine Zufriedenheit denn nun wenigstens (so, daß Du auch nachvollziehst, warum) erschüttern können ?
So, wie ich es verstehe, sagt der Bebauungsplan eindeutig, daß der Rahmen größer sei; aber der Verkäufer kann sich noch für jemand Anderen entscheiden, wenn man statt des ihm genehmeren Hexenhäusls den erlaubten Rahmen weiter ausschöpft. Letzteres halte ich aber auch bei einer geschickteren Planung für etwas, was man nicht von der Bettkante stoßen sollte. Der auf den ersten Blick Widerspruch zwischen Anderthalb- und Zweigeschosser liegt wohl in der Besonderheit des Berlin-brandenburgischen Vollgeschosses.