Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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vonBYnachSH

vonBYnachSH

Lieber TE, bitte schreib uns doch mal, was das genau für ein Grundstück ist. Oder sind es eben zwei? Es muss ja auch entsprechend groß sein, sodass die 40% Wiese für ein eigenes Grundstück reichen? Dürfen Die 40% also einfach abgetrennt und veräußert werden?
 
A

AllThumbs

Wo steht das? Im § 23 Einkommensteuergesetz steht wörtlich "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken ...".

Ja, es reicht tatsächlich aus, nur einen Monat in der Immobilie zu wohnen.
Neben Gesetzen gibt es ja auch Rechtsprechungen zu bestimmten Auslegungen der Finanzämter. Vielleicht steht's ja da.
Fakt ist, wenn man nach dem Sachverhalt googelt, wird mein Einwand bestätigt.
Nun kann im Internet zwar jeder schreiben was er will, aber wenn es sämtliche Immobilien- und Finanzportale genau so darstellen, dann glaube ich dieser Darstellung.
 
N

nordanney

Neben Gesetzen gibt es ja auch Rechtsprechungen zu bestimmten Auslegungen der Finanzämter. Vielleicht steht's ja da.
Ich muss leider noch einmal antworten.

NEIN - das steht dort nicht und es gibt auch keine anderslautenden Urteile. Es gibt ein Gesetz und das ist klar. Kaufen - ein Monat drin wohnen - verkaufen = keine Spekulationssteuer. Machst Du das allerdings mehrmals hintereinander, geht es in Richtung gewerblicher Grundstückshandel. Vielleicht meinst Du ja das.

Fakt ist, wenn man nach dem Sachverhalt googelt wird mein Einwand bestätigt.
Auch hier NEIN!

Nun kann im Internet zwar jeder schreiben was er will, aber wenn es sämtliche Immobilien- und Finanzportale genau so darstellen, dann glaube ich dieser Darstellung.
Dann lies bitte richtig. Es steht überall "von Beginn an Eigennutzung" oder - sofern mal eine Vermietung stattgefunden hat "in den letzten drei Jahren selbst bewohnt, wobei nur das mittlere Jahr komplett selbst bewohnt sein muss". Kann auch sein, dass Du immer nur den zweiten Teil liest ;-)
 
A

AllThumbs

@nordanney
Nun gut, ich muss mich insofern revidieren, dass alle Seiten doch nicht das Gleiche schreiben. Die 3 Jahresregel (ja, auch angebrochene Jahre zählen) erwähnen alle. Einige weisen davor aber auch auf die ausschließliche Selbstnutzung als Kriterium hin - also deinen Einwand in diesem Thread.
Immoscout (aber auch andere) schreibt dann wieder Sachen wie:

"Sollten Sie weder die Zehnjahresfrist noch die dreijährige Eigennutzung nachweisen können, müssen Sie Spekulationssteuer trotz Eigennutzung zahlen."

Die Info ist dann aber wohl einfach unvollständig.

Also sorry für die Fake News hier im Thread.

Hatte aber schon vorher im Gefühl, dass ich mir eine Diskussion mit dir bei deinem Hintergrund eigentlich sparen kann. o_O
 
Tolentino

Tolentino

Sorry dass ich zum Off Topic mal nachhake, aber da es interessant für mich werden könnte. Wie ist es wenn man von Beginn an eigengenutzt hat aber dann vermietet und aus dem vermieteten Zustand heraus verkauft. Darf man dann auch unter 10 Jahren ohne Spekulationssteuer verkaufen?
 
S

Scout

Nein, du musst die Immo mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf selber genutzt haben.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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