Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet

4,90 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 9 der Diskussion zum Thema: Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Scout

Im Übrigen ist das, soweit ich mich recht erinnere, auch so, dass Du die Wiese nicht < 10 Jahre ohne diese fällige Steuer verkaufen kannst. Heißt, wenn Du sie vorher wieder verkaufen möchtest, weil Du Dir diese „Quasi-Nachzahlung“ nicht leisten kannst, wird ohnehin ein sehr teurer Betrag, nämlich diese Steuer, fällig.
Die Steuer zahlst du nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

Und verkauft man die Wiese zum reinem Wiesenpreis (ohne Spekulationsaufschlag) an seinen Bruder o.ä. so kann man diese Differenz leicht zu 0 schrumpfen lassen.

Weiterhin: Spekusteuer zahlt man bei unbebauten Grundstücken übrigens auch noch nach mehr als 10 Jahren, also unbegrenzt!
 
11ant

11ant

Man sollte eher mal nachdenken, welche Gemeinde ein Interesse haben sollte Gartenland zu Bauland zu wandeln, wenn dessen Eigentümer mehrheitlich signalisieren, eh nicht verkaufen zu wollen.
Das ist Blödsinn. Wie der Name Gemeinde schon sagt, ist die Gemeinde nicht Reibachgehilfe für Privatleute. Die Erhebung von Grundstücken in den Adelsstand des Baulandes nimmt eine Gemeinde also nicht vor, weil und wenn Bauern ihre Äcker verscherbeln möchten. Liebe Politiklaien, gugelt mal Daseinsvorsorge und Landesentwicklungspläne. Das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist vorgeschrieben und bedarfsgetrieben und die Mühlen mahlen langsam. Verkaufpreiswünsche von Grundbesitzern die es sind und Baulandwünsche von solchen die es werden wollen interessieren beide dabei nicht mehr als der sprichwörtliche Sack Reis in China !
Baugrundstücke werden heute ausgewiesen, wo vor zehn Jahren oder mehr der Bedarf dafür festgestellt wurde. Da wußte noch niemand vom heutigen Bauzinsniveau, und daß die Einbildung bauen zu müssen ein Breitensport würde !
Was ein bißchen schneller geht - siehe Hofreiter-Diskussion - ist, wie der Bedarf befriedigt wird: da geht der Trend aktuell klar zur Nachverdichtung anstelle der Neuausweisung. D.h. neue Bebauungsplangebiete entstehen praktisch nur da*, wo die vor vierzig Jahren ausgewiesenen Baugrundstücke keine für das Bauen in zweiter Reihe geeigneten Blockkerne haben.
*) in diesem Sinne wird jeder Ortsteil (im Sinne jeder Gemarkung mit separatem Gemeindeschlüssel) für sich betrachtet
Baulandausweisung ist nirgendwo ein Wunschkonzert !
 
G

guckuck2

@11ant
Warum beziehst du dich auf mein Posting, wenn du überhaupt nicht auf die darin getätigten Aussagen eingehen willst? Ich erkenne zumindest keinen Zusammenhang, nur den üblichen Monolog, und schon gar keinen Grund, warum meine Aussage Blödsinn sein sollte

Vollkommen wirr!
 
K

Karierteshorts

Hallo zusammen, der Thread hat ja richtig fahrt aufgenommen und bei euren ganzen Kommentaren und Fragen ist es fast schon schwer zu folgen. :D
Trotzdem will ich als TE versuchen noch auf ein paar Fragen oder Unklarheiten einzugehen.

Muss diese Verpflichtung bei Weiterverkauf weitergeben werden? Oder gilt diese nur für dich als Käufer?
Wie würde das dann laufen? Der künftige Käufer müsste die Differenz auf Basis des Kaufpreises des TE an den Investor zahlen, auch wenn er eigentlich bereits einen höheren Preis an den TE bezahlt hat?
Ja, die Verpflichtung muss auch beim Verkauf weitergegeben werden.

Ich glaube die Situation wird bei einem Weiterverkauf auf jeden Fall kompliziert. Grundsätzlich ist dann der letzte Käufer zur Differenzabgabe verpflichtet. Wie das im Detail aussieht und wer dann vielleicht anteilig für die Zahlungen aufkommen muss, etc. kann ich jetzt noch gar nicht sagen, da wir den Vorvertrag erst vor dem Wochenende bekommen haben und dieser Punkt ja definitiv noch diskussionwürdig ist mit Notar und/oder Verkäufer. ;)


Ja, ganz genau, nach Eigennutzung. Jetzt kommt es aber darauf an, ob es für das Grundstück einen extra Kaufvertrag gibt, oder nicht.
Lieber TE, bitte schreib uns doch mal, was das genau für ein Grundstück ist. Oder sind es eben zwei? Es muss ja auch entsprechend groß sein, sodass die 40% Wiese für ein eigenes Grundstück reichen? Dürfen Die 40% also einfach abgetrennt und veräußert werden?
Es handelt sich um ein Grundstück (Flurstück) mit 850 qm, bei dem eine Teilfläche als Gartenland ausgewiesen ist. Entsprechend gibt es auch nur einen Kaufvertrag. Nutzen wollen wir das Ganze selbst und einen Verkauf nur aus der Not heraus machen wollen, denn eigentlich macht diese Teilfläche den Großteil unseres Gartens aus. Ob wir das dann einfach abtrennen und veräußern dürfen weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich nicht. Ich behaupte mal, dass sich da ein go/no-go noch ändern kann wenn es tatsächlich zu Bauland wird.


Über welchen Mehrpreis reden wir wenn das Gartengrundstück jetzt zu Baugrund werden würde ?
Sind es 10-20 oder 567k ?
Zum jetzigen Zeitpunkt wären es etwa 40.000 €, Tendenz natürlich steigend, wenn man die letzten Jahre der BRP anschaut. So eine Summe ist allerdings nichts, das ich gerade mal hier rum liegen habe bzw. locker in den Gesamtkosten für Haus und Grund verschwinden würde.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet
Nr.ErgebnisBeiträge
1Günstig Baugrundstücke finden, alternative Lösungen möglich. 46

Oben