Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet

4,90 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Hausbauer4747

Ob das üblich ist kann ich mangels Erfahrung leider nicht beurteilen. Ich finde den Gedanken jedoch befremdlich, weil es am Ende ein "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" oder "Ich will meinen Kuchen haben aber gleichzeitig auch essen" Thema ist. Der Investor will jetzt das Geld, will keine Kapitalbindung und kein Risiko und trotzdem später noch einmal verdienen. Wird es kein Bauland, gewinnt er jetzt, wird es Bauland gewinnt er später ein zweites Mal. Im umgekehrten Fall, wenn der Bodenrichtwert fallen sollte, wird er dagegen wohl keinen Ausgleich leisten. Maximaler Gewinn ohne jedes Risiko ist in meinem Empfinden etwas komisch.

Das wäre ja in etwa wie wenn man sich scheiden lässt, von der Exfrau jedoch fordert, dass man den Lottogewinn haben will, sollte sie in zehn Jahren doch gewinnen. Oder wenn man seinen rostigen Bus zum aktuellen Marktwert verkauft aber gleichzeitig fordert, dass man die Verfünffachung des Wertes später noch haben will, sollte die Rostlaube doch plötzlich so wertvoll sein wie ein Samba Bus. Oder wenn ich Aktien verkaufe weil ich jetzt Geld will, aber von irgendjemandem fordere, dass ich später doch gerne am Gewinn beteiligt werden möchte, sollte der Kurs nach dem Verkauf steigen.

Eine 50/50 Regelung im Sinne einer Risikoverteilung könnte ich vielleicht noch verstehen, aber so ist mir das viel zu einseitig zum Nachteil des Käufers formuliert. Wenn der Investor an einer Wertsteigerung verdienen will, sollte er die Kapitalbindung, die Opportunitätskosten und das Risiko selbst tragen und das Grundstück die nächsten 20 Jahre halten.
 
K

Karierteshorts

Vielen Dank an euch alle! Das hat mir immens weitergeholfen. So kann ich das besser einordnen bzw etwas objektiver betrachtet zu meiner Entscheidung kommen.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass ich ja zum jetzigen Zeitpunkt kaufe und da ist es bereits ein teuer bezahltes Stück Wiese. Die Nachvergütungsmöglichkeit war mir gänzlich unbekannt und empfinde ich trotzdem als befremdlich. Im Prinzip heißt das, dass ich irgendwann eventuell auf meinen Garten verzichten muss, weil ich mir das Land dann nicht mehr leisten kann. Zudem hätte ich ein Haus direkt vor der Terrasse stehen. Leider wird das keine leichte Entscheidung, da kaum etwas zu bekommen ist und dazu noch die steigenden Baupreise, die das Ganze jetzt schon erschweren. Verrückte Zeiten.

Wünsche euch noch einen schönen Abend!
 
K1300S

K1300S

Wir wissen nicht viel über das Grundstück, aber falls es sich um eine Standardklausel handelt, würde sie ja evtl. nie zum Tragen kommen. Just saying ...
 
11ant

11ant

Da kann man ja aktiv mitwirken. Jede betreffende Gemeindevesammlung besuchen und gegen die Umwidmung in Bauland vorgehen. Einspruch einlegen.
Im Prinzip heißt das, dass ich irgendwann eventuell auf meinen Garten verzichten muss, weil ich mir das Land dann nicht mehr leisten kann.
Wenn Du nicht Bau-, sondern Gartenland willst, die Veredelung für Dich also eher kontraproduktiv ist, dann ist dieses Grundstück für Dich das falsche (?)
aber falls es sich um eine Standardklausel handelt, würde sie ja evtl. nie zum Tragen kommen.
Der Besserungsschein ist nur für Konsumenten ungewohnt. Wo der Eintritt der Besserung hoch unwahrscheinlich ist oder erst in hundert Jahren erwartet würde, wird dieses Instrument auch nicht angewendet. "Hoch wahrscheinlich, aber nicht sicher" und "hoch wahrscheinlich und sicher daß, aber nicht sicher wann" sind die typische Szenarien seiner Anwendung. Oder auch, wenn ein Wertzuwachs noch des Zutuns einer Investition bedarf, die aber praktisch ausgeschlossen wäre, wenn der investierende Käufer das Potential bereits beim Kauf abgelten müßte. Das Instrument und auch die Formulierung sind in der Businessliga üblich, lediglich Otto Normalsparbuchbesitzer bekommt normalerweise nie damit zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Karierteshorts

Ob das üblich ist kann ich mangels Erfahrung leider nicht beurteilen. Ich finde den Gedanken jedoch befremdlich, weil es am Ende ein "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" oder "Ich will meinen Kuchen haben aber gleichzeitig auch essen" Thema ist. Der Investor will jetzt das Geld, will keine Kapitalbindung und kein Risiko und trotzdem später noch einmal verdienen. Wird es kein Bauland, gewinnt er jetzt, wird es Bauland gewinnt er später ein zweites Mal. Im umgekehrten Fall, wenn der Bodenrichtwert fallen sollte, wird er dagegen wohl keinen Ausgleich leisten. Maximaler Gewinn ohne jedes Risiko ist in meinem Empfinden etwas komisch.

Das wäre ja in etwa wie wenn man sich scheiden lässt, von der Exfrau jedoch fordert, dass man den Lottogewinn haben will, sollte sie in zehn Jahren doch gewinnen. Oder wenn man seinen rostigen Bus zum aktuellen Marktwert verkauft aber gleichzeitig fordert, dass man die Verfünffachung des Wertes später noch haben will, sollte die Rostlaube doch plötzlich so wertvoll sein wie ein Samba Bus. Oder wenn ich Aktien verkaufe weil ich jetzt Geld will, aber von irgendjemandem fordere, dass ich später doch gerne am Gewinn beteiligt werden möchte, sollte der Kurs nach dem Verkauf steigen.

Eine 50/50 Regelung im Sinne einer Risikoverteilung könnte ich vielleicht noch verstehen, aber so ist mir das viel zu einseitig zum Nachteil des Käufers formuliert. Wenn der Investor an einer Wertsteigerung verdienen will, sollte er die Kapitalbindung, die Opportunitätskosten und das Risiko selbst tragen und das Grundstück die nächsten 20 Jahre halten.
Ich sehe das Ganze genauso. Du sprichst mir quasi aus der Seele. ;)


Genau. Und nach 21 Jahren dann ganz aktiv für mehr Bauland kämpfen.. ;)
Haha, ganz genau! :D
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück gekauft - Bauplanung vor Übergabe beginnen? 11
2Grundstück im Außenbereich - Lohnt sich Widerspruch? 26
3Was habt ihr für euer Grundstück bezahlt? 61
4Finanzierung kfw55 Effizienzhaus, Grundstück und Außenanlage 19
5"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
6Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat 12
7Wohnung anbauen und Grundstück teilen 13
8Grundstück schuldenfrei - Kredit auf Mann? 26
9Finanzierung des Hausbaus auf einem Grundstück nach Nachbarschaft 33
101 DH oder 2 Einfamilienhaus auf Grundstück bauen? 20
11Haus und Grundstück 284.000€ finanzierbar? 57
12Großes Grundstück, weitere Baumöglichkeiten vorhanden - Investor? 13
13Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor? 22
14Einfamilienhaus auf länglichem Ost-West Grundstück 14
15Finanzierung Grundstück und Einfamilienhaus nähe Mainz 27
16Grundriss Einfamilienhaus 133qm Grundstück 850qm 16
17Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau 41
18Wie unbebautes Grundstück mähen? 14
19Grundstück überschreiben gem. Anteil 16
20Grundstück 4500 m² (Gärtnerei) - Erstellung Bebauungsplan in Eigenregie 16

Oben