Heute Morgen kam die Gemeinde mit einer ordentlichen Grätsche von hinten:
das vereinfachte Verfahren ist offensichtlich nicht mehr möglich und wir müssen noch den ganzen Tamtam mit Umweltprüfung etc. durchziehen. Wird also zeit- und kostenintensiver.
Ich meine mich zu erinnern, daß es eine befristete Erleichterung für die Aufstellung neuer Bebauungspläne gegeben habe, die allerdings auch schon ein Weilchen wieder ausgelaufen sei. Sollte die Gemeinde diese Gelegenheit verpennt haben, soweit sie hier überhaupt nutzbar war ?
Zumindest gemäß meiner Spekulation wie in Beitrag #10 angedeutet, liegt die Krux in Deinem Fall wohl darin, den überplanten Innenbereich nicht in einen nicht überplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch), sondern in einen (bisherigen) Außenbereich (§35) hinein zu erweitern. Insofern habe ich auch leise Zweifel, ob ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren hier überhaupt möglich gewesen wäre. Die ordentliche Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes ist in jedem Fall aufwendiger, sowohl an Zeit als auch an Kosten.
Und ich hab noch keine Ahnung wie diese Prüfung abläuft. Ob die vielleicht auch sogar den Bebauungsplan in Gänze gefährden kann?!
Zunächst einmal ist ein Bedarf festzustellen. Dies tut üblicherweise ein regelmäßig fortgeschriebener Bericht, der die demografische Entwicklung der Bevölkerung (Geburtenüberschuß und Wanderungsgewinne) dem Wohnungsbestand (in Einheiten und Quadratmetern) gegenüberstellt und beispielsweise feststellt, Häuser gebe es wohl genügend viele, aber zu klein und zu alt. Das wäre dann so weit ein festgestellter Bedarf. Dann wäre zu ermitteln, an welchen Stellen der Bedarf am umweltschonendsten und ökonomischsten zu befriedigen wäre. Diese beiden ersten Schritte waren meines Erinnerns bis vor etwa zwei Jahren befristet ausgesetzt, politischer Wille zur Wohnraumschaffung genügte derweil ("Karl der Käfer wurde nicht gefragt"). Der zweite Schritt ist im Augenblick der böseste, wegen der allgemeinen Mode, den Bedarf vor der Ausweisung neuer Baugebiete erst durch Lückenschluss (und sonstige Nachverdichtungen) innerhalb bestehender Gebiete zu befriedigen. Leider spielt dabei keine tragende Rolle, ob es sich bei den Baulücken um solche von verkaufswilligen Eigentümern handelt. Die Gemeinden zögern allerorten noch, Druck auf die Eigentümer gehorteter Enkelgrundstücke auszuüben. Es kann also leicht sein, daß ein Bedarf besteht, aber nicht gesehen wird, daß seine Befriedigung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Die Bedarfsberichte berücksichtigen meines Wissens die Problematik der vom Markt zurückgehaltenen Reserven noch nicht. Bauzwang ist auf Bestandsgrundstücke schwer auszuüben, Instrumente wie eine Brachland-Sondersteuer werden höchst ängstlich und entsprechend zögerlich diskutiert. An diesem Punkt mußt Du also Glück haben, daß es in Deiner Gemeinde keine (bekannten) Enkelgrundstücks-Baulücken gibt.
Erst im dritten Schritt (festgestellter Bedarf und Herleitung, weshalb genau das begehrte Gebiet für günstig geeignet befunden wird) kommt dann dessen Untersuchung auf eventuelle Kontraindikationen, sprich: Umweltämter und -organisationen werden befragt, ob ihnen Vorkommen der Steinlaus oder des Wolpertingers bekannt sind. Die besagten Schritte erfolgen nacheinander, und alle Beteiligten bekommen angemessen Zeit, sich zu äußern. Und natürlich ist erst einmal auszuschreiben, welche Ingenieurbüros mit dem ganzen Tralala zu beauftragen sind. Hoffentlich ist für diesen Auftrag noch Geld im aktuellen Haushalt, sonst wären in 2024 Mittel dafür zu finden oder im laufenden Jahr im Nachtragshaushalt umzuschichten - außer ein Investor nähme es aus seinen Spendierhosen. Worst Case will vorher noch eine Nörglerfraktion geklärt wissen, weshalb der bisherige Aufwand überhaupt getrieben wurde.