Ich will hier mal wieder ein Update geben und um Eure Hilfe bitten.
Mit unserem Bebauungsplan mussten wir nun doch in Regelverfahren und das ganze zieht sich leider schon ein ganzes Zeitchen. Das lag vor allem daran, dass wir ein Artenschutzgutachten brauchten und der Gutachter nicht in die Pötte kam.
Nun liegt das Gutachten vor und wir gehen Anfang Januar in die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Laut Gutachten wird eine "ökologische Baubegleitung" gefordert. Im Moment versuche ich das noch irgendwie abzuschwächen und es zumindest im Bebauungsplan nur als empfohlene Maßnahme aufzunehmen, aber ich befürchte das wird nix.
Für den wahrscheinlichen Fall, dass wir eine Begleitung beauftragen müssen: Gibt es für eine solche Begleitung Vorgaben oder kann das auch ein "stinknormaler" Architekt? Wikipedia nennt nur ein paar lose Voraussetzung, die aber offensichtlich nirgends nachgewiesen werden müssen. Auch sonst hab ich nix zielführendes gefunden wer alles eine ökologische Baubegleitung anbieten darf. Eine geschützte Bezeichnung scheint es jedenfalls nicht zu sein??
/edit: ich könnte Online einen solchen Kurs für 650€ belegen. Das käme mich wahrscheinlich günstiger als jemanden zu beauftragen. Kenntnisse aus dem Umweltrecht hätte ich sogar noch aus dem Studium?!