Vorentwurf eines Bebauungsplan Erfahrungen

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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11ant

11ant

Ein Bebauungsplan für die angrenzende Bebauung existiert nicht. Laut dem von dir gesendeten Link ist das aber auch keine zwingende Voraussetzung.
Auch das ist richtig: wie an der Stelle, wo wir uns vorhin trafen ;-) https://www.hausbau-forum.de/threads/grundstuecksplanung-fuer-einfamilienhaus-1000-m-mit-aussicht-auf-dem-land.46300/ kann die Einbeziehungssatzung den betreffenden Bereich des bisherigen Außenbereichs auch einem nicht überplanten Innenbereich einverleiben, deshalb auch die Regelung in §34 Baugesetzbuch (4) 2.
 
S

Sunshine387

Die Planungshoheit hat hier aber nun mal die Gemeinde und wenn die einen Bebauungsplan verlangt dann ist der eben Pflicht für Euch.
 
11ant

11ant

Die Planungshoheit hat hier aber nun mal die Gemeinde und wenn die einen Bebauungsplan verlangt dann ist der eben Pflicht für Euch.
Da liegt hier aber nicht das Problem. Sondern die Gemeinde hatte sich verrechnet bzw. ist ungeschickt vorgegangen. Sie wollte den Bauwilligen Baurecht schaffen und ging davon aus, eine Erleichterung von vor wenigen Jahren ermächtige sie dazu, einen Bebauungsplan lediglich auf der Basis eines gemeinsamen Willens von Gemeinde und Bauplatznachfragern aufstellen zu dürfen. Dabei hat sie zwei Dinge übersehen, nämlich sowohl daß der Überplanung eines Gebietes vorausgehen muß, daß dieses überhaupt zum Innenbereich gehört und Des Weiteren, daß die temporäre Vereinfachung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens (hauptsächlich um den Verzicht auf den Nachweis des Bedarfes und die Abwägung gegen die Umweltinteressen) nicht mehr unstrittig gültig war. Es geht also nicht darum, daß wo dem Baubürger ein Einfügungsgebot genügen würde, die Gemeinde auf einem förmlichen Bebauungsplangebiet bestünde. Sondern die Gemeinde hat sich verschätzt, das Baurecht auf dem eigentlich umständlicheren Weg hier noch zügiger schaffen zu können. Baubürger und Gemeinde würden hier gerne am selben Strang ziehen, die Gegnerschaft ist auf der hoheitlichen Ebene zwischen den Regelungskompetenzen von kommunaler Selbstverwaltung und Planungsrecht. Deswegen stimme ich der Hoffnung des TE durchaus zu, die Einbeziehungssatzung könnte hier der rettende Weg sein. Die Gemeinde will ja bürgerfreundlich sein, nur muß sie es auch dürfen.
 
R

ReXel83

Hab heute endlich mal jemanden erreicht, aber telefonisch wollte sich der zuständige Mitarbeiter natürlich nichts entlocken lassen. Hab ihn nun mal schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Außerdem gibts evtl. neues in Sachen §13b Baugesetzbuch. Die Google Suche nach "55. Sitzung - Anhörung „Wärme II“" führt zu einer möglichen Gesetzesänderung diesbezüglich. Hab ich dem Bauamtsmitarbeiter auch mal gesendet (er wusste davon noch nichts). Vielleicht können wir ja doch noch ein paar € sparen.

Zieht natürlich alles weiter in die Länge.:rolleyes:
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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