Vorfälligkeitsentschädigung

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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D

DG

Meine Frage war letztlich dadurch motiviert, ob der geringe Wiederanlagezins so OK ist, was wohl der Fall ist.
Letzten Endes spielt die Bank hier auch eine andere Karte: die nehmen den Restzins, setzen 90% davon als VFE an und warten einfach ab, ob Du die Kröte schluckst. Zeit und geringer Streitwert sprechen gegen Dich und für die Bank, d.h., es ist hier ein Leichtes für die Bank, ihre Forderung voll oder zu 90% durchzusetzen.

Das wissen die natürlich und das ist vom Wiederanlagezins mMn ziemlich unabhängig.

MfG
Dirk Grafe
 
T

toxicmolotof

Sehr Unwahrscheinlich Herr Grafe, auch wenn viele Verbraucherschützer das den Banken gerne zudichten.

Das kann sich eine Bank, egal ob groß oder klein, gar nicht mehr erlauben.
 
D

DG

Das Beispiel des TE zeigt doch, dass es bei geringen Summen/Restlaufzeiten funktioniert bzw. dass sich eine anwaltliche Auseinandersetzung nicht rentiert. Ab einer gewissen Größenordnung funktioniert es dann wieder, weil der Anwalt weniger kostet als das, was man rausschlagen kann. Passiert jeden Tag, Business as usual.

MfG
Dirk Grafe
 
Kisska86

Kisska86

Das ist eine Unterstellung und keine sehr nette wie ich finde!!! Aber die Banken sind ja schon seit ein paar Jahren die Buuuhhh-Männer für alles und jeden...
 
D

DG

Wenn es eine Unterstellung ist, frage ich mich, wie entsprechende Fachanwälte binnen einiger Wochen oder weniger Monate Betragsreduzierungen im 4- und 5-stelligen Bereich ggü. den ursprünglichen Forderungen der Bank erreicht haben.

Im Übrigen steht es Dir doch frei, zu Deinem Bankberater zu gehen und ein Gegenangebot zu unterbreiten - ob er darauf eingeht oder ob es für Dich lukrativ werden kann, siehst Du doch dann.

MfG
Dirk Grafe
 
N

nordanney

Letzten Endes spielt die Bank hier auch eine andere Karte: die nehmen den Restzins, setzen 90% davon als VFE an und warten einfach ab, ob Du die Kröte schluckst. Zeit und geringer Streitwert sprechen gegen Dich und für die Bank, d.h., es ist hier ein Leichtes für die Bank, ihre Forderung voll oder zu 90% durchzusetzen.

Das wissen die natürlich und das ist vom Wiederanlagezins mMn ziemlich unabhängig.

MfG
Dirk Grafe
Ich weiß mit Sicherheit, dass zumindest viele Banken korrekt rechnen und die Berechnung nachvollziehbar ist (Berechnungsbogen wird ausgehändigt). Auch meine Kunden erhalten eine korrekte Berechnung auf Basis des Wiederanlagezinssatzes.
Aufgrund der BGH Entscheidungen in den letzten Jahren ist die Berechnung der VE recht transparent geworden.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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