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toxicmolotof
Ich stimme dem Vorposter zu.
Einzig diskutabel ist u.U. die Berechnungsweise, ob Wiederanlage oder Wiederausleihe die Berechnungsgrundlage darstellt.
Aber hier muss der Kreditnehmer der Bank beweisen dass der tatsächliche Schaden durch Wiederausleihe und/oder Risikoverringerung bei Wiederanlage statt Kredit geringer war.
Einzig diskutabel ist u.U. die Berechnungsweise, ob Wiederanlage oder Wiederausleihe die Berechnungsgrundlage darstellt.
Aber hier muss der Kreditnehmer der Bank beweisen dass der tatsächliche Schaden durch Wiederausleihe und/oder Risikoverringerung bei Wiederanlage statt Kredit geringer war.