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Häuslebauer3
Hallo liebe Forengemeinde!
Wir befinden uns derzeit auf der Suche nach einem Haus/Grundstück und haben dabei ein Auge auf eine konkrete Immobilie geworfen.
Hierbei handelt es sich um ein kleines unterkellertes Haus aus den 1960er. Da sich dieses jedoch in einem schlechten Zustand befindet und zu klein für eine Familie wäre, würde es in unserem Fall auf einen Abriss hinauslaufen.
Da wir uns derzeit allerdings noch am Anfang befinden, stellt sich uns die Frage welche Themen bereits vor der Unterbreitung eines Kaufangebots angegangen werden müssten.
Folgende Punkte konnten wir bereits zusammentragen:
1) Babauungsplan:
Haben wir uns bereits durchgelesen und sind uns über die Vorgaben im Klaren (insbesondere Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl & Anzahl der Vollgeschosse). Einzig folgende Passage verstehen wir nicht ganz: "Neuangelegte Stellplätze und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Weise zu befestigen." Das bedeutet vollständig gepflasterte Stellplätze sind nicht erlaubt? Dürfte man zumindest solche "Streifen" pflastern, für die Fläche auf der die Reifen rollen - oder muss es tatschlich ein verdichteter Gesteins-/Mineralboden sein?
2) Grundbuchauszug / Baulasten:
Generell wird empfohlen einen Blick in das Grundbuch und Baulastenverzeichnis zu werfen. Bei unserer Recherche konnten wir herausfinden, dass jedoch ein berechtigtes Interesse bestehen muss, um Auszüge anzufragen - und reines Kaufinteresse hierfür in den meisten Fällen nicht ausreicht (es müsste eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen). Es stellt sich uns also die Frage, wie das im Normalfall abläuft? Stellt der Eigentümer Kaufinteressenten Auszüge zur Verfügung? Erhält man erst beim Notar Einblick in die Auszüge? (wobei es dann im Grund ja schon zu spät wäre, weil man bereits ein Kaufangebot abgegeben hätte?)
3) Bodengutachten / Altlasten:
Teilweise wird empfohlen bereits VOR Kauf des Grundstücks ein Bodengutachten durchzuführen.
Hier stellt sich uns die Frage, ob das in der Praxis überhaupt umsetzbar ist? Der Eigentümer müsste uns dafür ja auf das Grundstück lassen & wir müssten bereits vor der Abgabe eines ersten Kaufangebots mit über 1000€ in Vorleistung treten, ohne zu wissen ob wir überhaupt den Zuschlag für das Grundstück erhalten?
Zudem wäre die Frage,ob ein Bodengutachten vorab bei einem bereits bebautem & unterkellertem Grundstück überhaupt sinnvoll ist? (Überraschungen sind natürlich immer möglich, sollten sich hier dann ja aber eigentlich in Grenzen halten?)
Wir wären bislang davon ausgegangen, dass man ein Bodengutachten erst dann durchführen lassen würde, wenn man das Grundstück bereits besitzt und es an den Bau eines etwaigen Kellers geht?
4) Finanzierung
Würde bei uns vollständig über Eigenkapital laufen.
Wäre super hilfreich Anmerkungen zu den obigen Punkten zu erhalten! Oder auch gerne weitere Punkte, welche wir bislang nicht bedacht haben.
Danke und VG
Häuslebauer3
Wir befinden uns derzeit auf der Suche nach einem Haus/Grundstück und haben dabei ein Auge auf eine konkrete Immobilie geworfen.
Hierbei handelt es sich um ein kleines unterkellertes Haus aus den 1960er. Da sich dieses jedoch in einem schlechten Zustand befindet und zu klein für eine Familie wäre, würde es in unserem Fall auf einen Abriss hinauslaufen.
Da wir uns derzeit allerdings noch am Anfang befinden, stellt sich uns die Frage welche Themen bereits vor der Unterbreitung eines Kaufangebots angegangen werden müssten.
Folgende Punkte konnten wir bereits zusammentragen:
1) Babauungsplan:
Haben wir uns bereits durchgelesen und sind uns über die Vorgaben im Klaren (insbesondere Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl & Anzahl der Vollgeschosse). Einzig folgende Passage verstehen wir nicht ganz: "Neuangelegte Stellplätze und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Weise zu befestigen." Das bedeutet vollständig gepflasterte Stellplätze sind nicht erlaubt? Dürfte man zumindest solche "Streifen" pflastern, für die Fläche auf der die Reifen rollen - oder muss es tatschlich ein verdichteter Gesteins-/Mineralboden sein?
2) Grundbuchauszug / Baulasten:
Generell wird empfohlen einen Blick in das Grundbuch und Baulastenverzeichnis zu werfen. Bei unserer Recherche konnten wir herausfinden, dass jedoch ein berechtigtes Interesse bestehen muss, um Auszüge anzufragen - und reines Kaufinteresse hierfür in den meisten Fällen nicht ausreicht (es müsste eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen). Es stellt sich uns also die Frage, wie das im Normalfall abläuft? Stellt der Eigentümer Kaufinteressenten Auszüge zur Verfügung? Erhält man erst beim Notar Einblick in die Auszüge? (wobei es dann im Grund ja schon zu spät wäre, weil man bereits ein Kaufangebot abgegeben hätte?)
3) Bodengutachten / Altlasten:
Teilweise wird empfohlen bereits VOR Kauf des Grundstücks ein Bodengutachten durchzuführen.
Hier stellt sich uns die Frage, ob das in der Praxis überhaupt umsetzbar ist? Der Eigentümer müsste uns dafür ja auf das Grundstück lassen & wir müssten bereits vor der Abgabe eines ersten Kaufangebots mit über 1000€ in Vorleistung treten, ohne zu wissen ob wir überhaupt den Zuschlag für das Grundstück erhalten?
Zudem wäre die Frage,ob ein Bodengutachten vorab bei einem bereits bebautem & unterkellertem Grundstück überhaupt sinnvoll ist? (Überraschungen sind natürlich immer möglich, sollten sich hier dann ja aber eigentlich in Grenzen halten?)
Wir wären bislang davon ausgegangen, dass man ein Bodengutachten erst dann durchführen lassen würde, wenn man das Grundstück bereits besitzt und es an den Bau eines etwaigen Kellers geht?
4) Finanzierung
Würde bei uns vollständig über Eigenkapital laufen.
Wäre super hilfreich Anmerkungen zu den obigen Punkten zu erhalten! Oder auch gerne weitere Punkte, welche wir bislang nicht bedacht haben.
Danke und VG
Häuslebauer3