man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten
Dir ist aber schon bewusst das Zahlungspläne ne Vereinbarungssache sind. Und die Planung ist normalerweise keine 15% wert, noch dazu ja noch nicht mal komplett.
Mängel ? Wir haben doch noch keinen einzigen Stein stehen und alles andere wie Grundrisse, Bemusterung usw ist doch fertig und abgenommen.
In vielen Bauverträgen wird vereinbart, dass der Auftraggeber für die Dauer der Gewährleistungsfrist einen Sicherheitseinbehalt (meist in Höhe von 5 % der Rechnungssumme) einbehalten darf.
Und diese 5% werden normalerweise von Anfang "einbehalten". Im übrigen kann auch eine Planung Mängel beinhalten.
Ist eigentlich der Architekt / Planer teil der insolventen Firma, oder ist das fremdvergeben?
Bzw. ihr habt nur einen Vertrag, oder?
Sprich, es ist schön das ihr einen
Bauunternehmer habt. Aber wer "dirigiert" diesen bzw. übernimmt die Ausschreibung anderer diverser Gewerke, die Baukoordination und die Bauüberwachung?
Etwa noch die insolvente Firma?
Ich würde mir wie schon mehrfach geholt
fachanwältliche Rat zuziehen.