Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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frank_gayer

10%-12% der Bausumme ungefähr ist der Wert von Planung, Bauantragseinreichung, Statik, Wärmeberechnung, Ausführungspläne einzelner Gewerke, Bauleitung, Abnahme, Prüfung der Rechnungen der Handwerker, Ausschreibungen.
OK, dann liegen wir mit 15 % etwas darüber und es ist ja alles inkludiert bis zum Baubeginn
 
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PhiTh

Sehr schwieriger Fall. Das gehört, wie schon viele gesagt haben, in die Hände von Fachanwälten. Du bist sicherlich bei einem Anwalt für Baurecht wie auch Insolvenzrecht gut aufgehoben.

Wichtige wären für mich um Einen die bereits geleistete Anzahlung. Diese ist sicherlich keine 15% wert und hier sollte man Ansprüche ggü. dem Insolvenzverwalter anmelden.

Weiter die Frage, wer ist zukünftig dein Vertragspartner? Wer ist für eventuelle Mängel verantwortlich, Gewährleistung? Wenn der neue GÜ als eine Art Subunternehmen des insolventen Unternehmens fungiert und du die Rechnung vom Insolvenzverwalter bekommst, kann das unter Umständen in späteren Gewährleisungsfragen schwierig werden. Hier würde ich dann unbedingt die Zahlungsvereinbarungen überprüfen lassen und auch während der Bauphase evtl. einen Bausachverständigen hinzuziehen. Bei später erkannten Mängeln ist das Ganze sicherlich sonst spannend...
 
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Caspar2020

OK, dann liegen wir mit 15 % etwas darüber
Du liegst ein ganzes Stück drüber. Die 10%-12% sind für die gesamte Bauzeit.

Aber im tatsächlichen Insolvenzfall wird das ja ein sachverständiger klären.

Ich habe einen Anwalt für Baurecht bereits kontaktiert und dieser hat mir ganz klar gesagt, dass er ohne ein offizielles Scheiben des Insolvenzverwalters nichts machen kann was sinnvoll ist.
Normaler sollte das ja für ihn Tagesgeschäft sein; also im Bau sind Insolvenzen gang und gäbe. Dann bist du eigentlich in guten Händen.

Das weitere kluge vorgehen wird da ja dein Rechtsbeistand am besten mit dir erörtern.
Werden noch interessante Zeiten für dich; also wenn die vorläufige Insolvenz tatsächlich in ein Insolvenzverfahren mündet.
 
kaho674

kaho674

Vielleicht sagst Du mal konkret, was Du für die 15% (von 450 T = 67.500 Euro?:eek so bekommen hast?
 
Musketier

Musketier

Wichtige wären für mich um Einen die bereits geleistete Anzahlung. Diese ist sicherlich keine 15% wert und hier sollte man Ansprüche ggü. dem Insolvenzverwalter anmelden.
Welche Ansprüche sollen denn angemeldet werden?
Das zu viel gezahlte Geld ist in der Insolvenz-Masse und die Restleistung wird nicht mehr ausgeführt.
Mit Glück bekommt man noch die bisherigen Planungsunterlagen zeitnah ausgehändigt, was aber nicht heißt, dass nicht gewisse Arbeiten doppelt gemacht werden müssen und somit auch doppelt vergütet werden müssen.
Die ganzen Aussagen beziehen sich nur auf einen Werkvertrag, wobei die Frage immer noch nicht beantwortet wurde, ob es sich tatsächlich um einen Werkvertrag oder wie eingangs erwähnt um einen Bauträgervertrag handelt.
 
andimann

andimann

An den TE:

ich möchte gar nicht rumunken und hoffe sehr, dass ich mich irre:

Aber ihr macht den deutlichen Eindruck, dass euch noch gar nicht klar, dass sich bei euch u.U. soeben 50k€ in Luft aufgelöst haben.
Ihr habt sehr, sehr massiv (!!!!!) überbezahlt und euer GU oder was auch immer ist insolvent und macht nichts mehr.

Ihr habt bis jetzt Leistungen im Bereich von vielleicht 3-5 % erhalten, mehr nicht. Und mehr wird da auch nicht mehr kommen!

Wir hatten die erste Abschlagszahlung von 15 % nachdem die Kellerdecke gegossen war, vorher gar nichts!

Nochmal, ab zum Anwalt und der muss Druck machen. Mit nett sein und warten werdet ihr nachher die Dummen sein!

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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