Vorschläge vom Architekten enttäuschend - Wie weiter?

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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R

ruppsn

Kannst du mir deine Bedenken erklären? Ich kenne so manchen Mieter den ich lieber als Nachbarn hätte als andere Eigentümer. Bei Mietern gibt es weniger den Typ "Mein Land, also mache ich was ich will".
Da stimme ich Dir zwar zu, dennoch würde ich in Hinblick auf die Einblicknahme in / auf das eigenen Grundstücke schon einen Unterschied sehen.

Bei uns ist es bspw. so, dass in dem Neubaugebiet ausschließlich EFHs stehen, der Bebauungsplan auch so erstellt wurde, nur vom Planer vergessen wurde die maximale Anzahl an Nutzungseinheiten anzugeben. Diese Lücke wurde von einem "Investor" genutzt, um ein Mehrfamilienhaus auf das Grundstück zustellen. Nun (ent)steht zwischen EFHs auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus, das die Baugrenzen komplett ausschöpft. Klar, ist zulässig, keine Frage und auch ok.

Dennoch ist es schon ein anderes Empfinden, wenn man ursprünglich davon ausgegangen war, dass dort Max. eine Familie wohnt, die nur einen Teil der überbaubaren Fläche ausschöpft (wie auf den anderen Grundstücken auch) und sich daraus gewisse Abstände ergeben. Ein Einfamilienhaus wird bspw. vermutlich in Südrichtung versuche möglichst viel Gartenfläche zu erhalten - der Abstand wird eher größer ausfallen. Das Mehrfamilienhaus baut hingegen so, dass gerade so die Abstandsflächen eingehalten werden. Das Gebäude rückt deutlich dichter an das eigene Grundstück heran, die nun vorgesehenen 4 Balkonen gehen in Richtung Süden raus und bieten ungestörte Blicke auf das eigenen Grundstück, was beim Einfamilienhaus vermutlich so nicht der Fall gewesen wäre. Mit den potenziell 4 Familien, die auf den Terrassen / Balkonen sitzen werden, erhöht sich zudem die Wahrscheinlichkeit, dass dort ständig jemand zugegen ist, der Einblick nehmen könnte, wenn er es denn wollte. Auch wenn es vermutlich im normalen Alltag kaum eine Rolle spielt, kann das beim Empfinden einen Unterschied ausmachen. Zudem sind für jede Wohnung zwei Stellplätze vorzusehen, d.h. es ist in dem Bereich auch mit dem 4fachen Fahrzeugverkehr zu rechnen, was für die Anrainer einfach auch ein Unterschied sein kann.

Wie gesagt, alles rechtens und auch ok, kein Vorwurf an den Bauherren des Mehrfamilienhaus. Dennoch kann man "Bedenken" in diese Richtung haben und, wenn man in einer glücklichen Situation ist und das vorher weiß, darauf baulich reagieren. Doof ist es, wenn alle drumherum (ca. 25 EFHs) schon stehen und dann plötzlich so ein Kotz hingestellt wird. Etwas Unmut, kann ich da schon nachvollziehen, wobei es uns am wenigstens trifft, weil das Objekt bei uns an der Nordwest-Ecke steht - also im Rücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

@ruppsn
Bei einem 4-Familienhaus bin ich ganz bei Dir.
Der Nachbar vom TE wird eventuell ein 2-Familienhaus bauen..... ein himmelweiter Unterschied, keine 4 Balkone, keine 6 Stellplätze, usw,
 
T

tepee

Wollte keine große Diskussion wegen Mieter usw. auslösen. Das kann man sehen wie man will. Jeder hat womöglich auch unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Es sind zwar nur 2 Wohneinheiten pro Grundstück erlaubt, aber es sind halt trotzdem schon 2 Nachbarn statt 1. Außerdem gehören demjenigen beide Grundstücke über uns, insofern verdoppelt sich die Geschichte noch ein mal.

Ja, wir sind Nr. 6, richtig. Habe mich im vorherigen Beitrag vertippt, meinte natürlich Nr. 5.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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