Gute Frage ob es ein Architekt oder ,,Architekt“ ist. Der Mann kommt hier aus dem Ort, macht viel mit Fertighäusern, hat aber auch massiv gebaut - Häuser haben wir uns im Ort auch angesehen. Honorar ist fix vereinbart - wir haben für alle Skizzen, Statik, Einreichung Antrag usw. knapp 5-stelliges Honorar vereinbart.
Ich komme nicht ganz mit: eingangs fragtet Ihr nach unseren Einschätzungen, der Bau ob mit
Weberhaus oder Gruber sei noch offen. Nun gibt es einen freien Architekten (das wäre einer ohne Anführungszeichen, wenn Ihr den selbst ausgesucht habt) und es ist von einem Bauantrag die Rede (den es ja erst nach der Festlegung des "Fertig"hausunternehmers geben kann). Vereinbart habt Ihr demnach den Mandatsumfang Leistungsphase 1 bis 4 (und vermutlich außerhalb der HOAI), sinnvoller wäre bei Festlegung auf einen GU eher den Architekten nur bis einschließlich der Leistungsphase 3 zu nehmen, und die Leistungsphase 4 bereits beim Auftragnehmer machen zu lassen.
Eine wirkliche Baubegleitung gibt es dafür aber nicht - mag eine dumme Frage sein aber wäre es denn üblich auch mit Fertighaus parallel einen Architekt (oder besser wie Du sagst Sachverständigen?) für die Baubegleitung zu zahlen? Also das was eig der Bauleiter der Fertighausfirma machen sollte?
Eine wirkliche Baubegleitung ist ohne zweite Halbzeit (Leistungsphase 5 bis 8) nicht denkbar. Ob die Leistungsphase 8 von einem Architekten (am besten dem, der mindestens ein wesentlicher Vater des Entwurfes war) oder einem spezialisierten baubegleitenden Sachverständigen erledigt wird, ist mehr oder weniger Geschmackssache. Ich habe gerade so einen Ratnehmer, den ich mit einem solchen Sachverständigen zusammenbringen werde. Im "Fertig"hausbereich empfehle ich den "Fertighausexperten" - kann aber wie gesagt noch nicht beurteilen, welche in Eurem Fall die konkret beste Bauweise wäre.
Was "eigentlich" der Bauleiter machen sollte, ist eben gerade der Unterschied ("wie Tag und Nacht").
Beim Bauleiter (= Deinem Architektbauleiter oder Sachverständigen) kannst Du das "eigentlich" getrost streichen, der bauleitet für Dich (besorgt die Übereinstimmung von Plan und Wirklichkeit, zieht Schlümpfen die Ohren lang und turnt ihnen ggf. vor, wie eine fachgerechte Ausführung geht).
Beim "Bauleiter" des Auftragnehmers kannst Du das "eigentlich" allerhöchst wörtlich nehmen, denn der hat grundlegend andere Aufgaben und vertritt schon garnicht erstrangig Deine Interessen. Bei dem kannst Du froh sein, wenn Du von seiner Tätigkeit zufällig mit profitierst. Seine Aufgaben sind:
1. Entscheidungen zu treffen, wenn sich die Bauarbeiter überfordert sehen;
2. Springer zu besorgen, wenn Krankentage der eigentlich disponierten Mitarbeiter oder Subunternehmer das Terminziel gefährden;
3. verspätet oder nicht wie bestellt geliefertem Material hinterherzutelefonieren und dergleichen.
Im Falle von Murks, Pfusch & Co. unterscheiden sich der Bauleiter und der "Bauleiter" am stärksten:
Der Bauleiter ist für Dich parteiisch und läßt Mißlungenes nötigenfalls zurückbauen und neu herstellen, während
der "Bauleiter" für den Unternehmer parteiisch ist und primär abwenden soll, daß Mißlungenes den Gewinn gefährdet;
deshalb unterwirft er jede Nachbesserung dem Günstigkeitsvorbehalt und hat den Marschbefehl, im Zweifel einen Murks oder Pfusch billigstmöglich für die Abnahme und die Dauer der Gewährleistung zu verbergen.
Wo der Bauleiter einreißt, läßt der "Bauleiter" die Silikonspritze holen oder Gips anrühren.
Wenn das mal kein Unterschied ist - darauf einen Dujardin!