Elina
Einschreiben macht man besser ohne Rückschein. Mit Rückschein gilt es erst als zugestellt, wenn der Empfänger unterschrieben hat. Wenn der aber die Annahme verweigert, gilt es nicht als zugestellt und man hat gar keinen Nachweis. Das Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn der Postbote es in den Kasten geworfen hat. Ob der Empfänger es da rausholt, ist ohne Belang. Es kann also die Annahme nicht verweigert werden und man hat als Zustellungsnachweis den Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer.