Wer hat mit Architekt gebaut? Erfahrungen??

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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xycrazy

Dann hast Du Dich - vlt. unbewußt - schon für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entschieden, denn bei einem klassischen Werkvertrag über GU/GÜ wirst Du diese "Bekannten" nicht unterbringen, noch beide Gewerke aus dem Vertrag herausnehmen können.
Das ist nicht gesagt. Auch hier gilt wie so oft: es gibt nicht nur Schwarz oder Weiss. Bei großen Firmen die mehr als 100 Häuser im Jahr bauen, kann das zutreffen. Aber das gilt nicht für jeden.
Bsp.: Bei unserem Bauträger können wir nahezu jedes Gewerk rausnehmen und durch eigene Handwerker ersetzen. Gerade sprechen wir darüber, den Aushub und die Baggerarbeiten durch jemand anderen machen zu lassen und auch an anderer Stelle zu lagern, was überhaupt kein Problem ist. Wir kriegen die Kosten dann einfach gutgeschrieben. Das ganze ist sehr transparent.
Da erkenne ich keinen Vorteil des Architekten. Wir werden mit einem lokalen Bauträger schlüsselfertig bauen, mit sehr gutem Ruf. Die sind schon etwas größer, mit 50-60 Häusern im Jahr, aber trotzdem klein genug, dass sie auf solche Wünsche reagieren können.

Mein Nachbar baut mit einer 2 Mann Klitsche, da geht das auch. Wobei das sicher kein represäntatives Beispiel ist. Aber Fakt ist, es geht! Es hängt von eurem Bauträger ab.

Auch was das Thema Baubegleitung / Leitung angeht. Lass dir mal gesagt sein, dass die meisten Architekten auch keine Lust auf Stress mit den Handwerkern haben, denn beim nächsten Bauvorhaben begegnet man sich wieder. Der Architekt mit dem wir zuletzt gesprochen hatte, war per Du mit den meisten Handwerkern... ist das jetzt gut oder schlecht? Des Weiteren wage ich zu bezweifeln, ob ein Architekt mit Fokus auf Design und Optik wirklich das fachliche Erfahrung hat, jeden Baumangel zu erkennen.

Wenn dir das aber wichtig ist, dann kannst du beim Bau mit Bauträger dich zusätzlich über den Verband privater Bauherren oder einem ähnlichen absichern. Die machen dann die Bauabnahme. Kostet paar € (ca. 2000€ mit Vertragsprüfung und Bauabnahmen), aber der Architekt nimmt weit mehr als das 10 fache...

Für mich gibt es nur ein klares Argument was für den Architekten spricht: Individualität im Design. Aber ob das immer praktisch ist, ist wieder was anderes. Ich sehe z.B. bei Architektenhäuser sehr oft, dass die Garage ins Haus geschoben wurde. Uns wurde gesagt, das wäre heute aufgrund von Wärmebrücken energetischer Schwachsinn.

Und mal zum Vergleich: für 40.000€ mehr hätten wir beim Architekt 70m² weniger Wohn-/Nutzfläche erhalten, bei vergleichsweise geringerer Ausstattung! Von wegen der Architekt macht es günstiger oder für's gleiche Geld mit besserer Ausstattung. Den Architekten will ich mal kennenlernen.... wir haben mit 7 gesprochen. Keiner, wirklich keiner war günstiger oder hat wenigstens gleiche Leistung für gleichen Betrag angeboten.Damit sie mit ihrer Kalkulation hinkommen, reden sie dir auch gerne mal den Keller aus... gerade hier im Süddeutschen Raum ohne Keller zu bauen wäre ein enormer Wertverlust. Süddeutschland ist Kellerland. Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Fakt ist aber, es wird nachgefragt. Aber nur so konnten uns die Architekten überhaupt genügend Wohnfläche für's Geld aufzeigen.
Vergiss die Mär vom günstigen Architekten...
Es gibt sicher gute, keine Frage. Aber mit dem Architekt ist es, wie im Restaurant: ob das Essen schmeckt und Preis-/Leistung entspricht, weißt du erst hinterher...

Hope it helps!
 
B

Bauexperte

Bsp.: Bei unserem Bauträger können wir nahezu jedes Gewerk rausnehmen und durch eigene Handwerker ersetzen. Gerade sprechen wir darüber, den Aushub und die Baggerarbeiten durch jemand anderen machen zu lassen und auch an anderer Stelle zu lagern, was überhaupt kein Problem ist. Wir kriegen die Kosten dann einfach gutgeschrieben. Das ganze ist sehr transparent.
Dann formuliere ich um ...

WIR, als Baubetreuer, würden es - abseits rückwirkender EL* - nicht zulassen und in Konsequenz auf den lockenden Werkvertrag verzichten. Ich habe in den Jahren schon zu viel Ärger mit dieser Art "Bäumchen wechsel Dich" gehabt, als daß ich darauf nicht verzichten könnte.

Damit diese Art Herausnahme der Gewerke bei einem Generalübernehmer funktioniert, muß jeweils eine separate Abnahme - vor den Arbeiten der Fremdfirma und nach Abschluss der Arbeiten - vorgenommen werden. Trotzdem kommt es im worst case immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, in deren Folge der Hauptauftragnehmer in die Pflicht genommen wird; rechtliche Absicherung hin oder her. Als Ermahnung für mich selbst, nicht in meiner Entscheidung zu wanken, habe ich den entsprechenden Ordner mit diesen gesammelten "Erfahrungen" immer in Sichtweite meines Schreibtisches; einschließlich Gutachten Gericht bestellter Gutachter, daß wir keine Schuld am streitgegenständlichen Verfahren tragen.


Deine Vorbehalte hinsichtlich der Beauftragung eines Architekten kann ich ein Stück weit verstehen, wenn auch nicht in letzter Konsequenz. Denn auch in diesem Berufsstand gibt es Menschen, welche ihr Handwerkszeug sehr gut verstehen. Dazu findest Du auch Beispiele hier auf dem Forum! Also bitte nicht alle Architekten über einen Kamm scheren

Was ich jedoch nie verstehen werde, ist, daß Bauherren - überwiegend absolute Laien - glauben, in den Ablauf eines Bauvorhabens eingreifen zu können. Es gibt für jede nur erdenkliche Bauweise und Abwicklung Firmen, welche sich genau auf diesen Kundenwunsch spezialisiert haben; allen voran Architekten. Trotzdem versuchen nicht wenige potenzielle Bauherren, ihre Vorstellung vom Hausbau einem anderweitig spezialisierten Fachmann aufs Auge zu drücken. Ich habe mich schon oft gefragt, ob sie ihrem Zahnarzt auch vorschreiben, welche Betäubung er zu verwenden hat


*Rückwirkende EL bedeutet, daß mit Beginn der EL unserer BauherrINNEN auch das Vertragsverhältnis beendet ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Danke euch beiden nun für die Antworten auf meinen Fall bezogen.

@Bauexperte, mit deiner Einschätzung könntest du durchaus recht haben. Sollte dies so der Fall sein.

@xycrazy Wichtig wäre wohl auch zu sagen, dass in unserem Fall kein Fertighaus oder Haus das Schlüsselfertig übergeben wird gewünscht ist. Wie in einem anderen Thread schon erwähnt ist ein Massivhaus mit zum Teil Eigenleistung geplant. Ob das nun nochmals eine Rolle spielt und evtl. eine Entscheidungsfindung erbringt weiß ich nicht.

Von diesen Bewertungsseiten halte ich wie so oft auch bei Urlaubsbewertungen nicht all zu viel davon, da man nie weiß wer oder was dem anderen vorgeworfen wird. Meine persönliche Einschätzung und Meinung.

Bei der Bewertung von Architekten oder Bauunternehmen hört man meistens wohl auf die Mundpropaganda und gibt darauf am meisten. Natürlich weiß man bei dem ein oder anderen Unternehmen sicher die Qualität zu schätzen aber evtl. auch zu bezahlen.

Update: "nun kam Bauexperte`s weiterer Kommentar in meinen Antwort"

@Bauexperte, Zählt das auch beim Bau eines "nicht Fertighauses" oder "nicht schlüsselfertig übergebenem Haus"? Wenn ich den Begriff rückwirkende EL nochmals finalieresen darf meinst du damit EL die während der Bauphase noch eingeschoben werden oder schon immer bekannt ist?

Ich denke als Leihe sieht man die Vor-/ und Nachteile von Architekt und GU vielleicht auch ganz anders als Erfahrene. Als Leihe geht man evtl. davon aus, bei einem Architekten unabhängig zu sein, einen freien Prüfer an der Hand zu haben bzw. eine unvoreingenommen Person an der Seite zu haben.



Natürlich kann es Vor- / und Nachteil sein wenn der Architekt wie im Beispiel oben die MA anderer Firmen dutst. Aber das würde ich nun nicht als negativ einordnen, sondern weiß er wie auch ein GU was die einzelnen MA Leisten können und ob man sich auf diese Verlassen kann oder nicht. Bei größeren Betrieben wird das natürlich nicht der Falls ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Zählt das auch beim Bau eines "nicht Fertighauses" oder "nicht schlüsselfertig übergebenem Haus"? Wenn ich den Begriff rückwirkende EL nochmals finalieresen darf meinst du damit EL die während der Bauphase noch eingeschoben werden oder schon immer bekannt ist?
EL rückwirkend bedeutet: standardmäßig sind bei uns die Maler- und Bodenbelagsarbeiten nicht über die BB abgedeckt, können aber jeder Zeit hinzugekauft werden. Entscheidet sich nun ein Bauherr nicht nur die Maler- und Bodenbelagsarbeiten, sondern bspw. auch das Gewerk Trockenbau in EL auszuführen, so endet unser Vertragsverhältnis in dem Augenblick, wo das Gewerk Trockenbau übernehmen würde. Bedeutet, auch das Gewerk Fliesen, die Sanitär- und Elektrofeinmontage sowie der Einbau der Innentüren wäre nicht mehr in unserem Lieferumfang enthalten.

Natürlich kann es Vor- / und Nachteil sein wenn der Architekt wie im Beispiel oben die MA anderer Firmen dutst. Aber auch das sehe ich nicht als negativ an sondern, weiß er wie auch ein GU was die einzelnen MA leisten können und ob man sich auf diese Verlassen kann oder nicht. Bei größeren Betrieben wird das natürlich nicht der Falls ein.
Ich duze mich mit vielen Architekten/Sachverständigen/BU/Handwerkern - liefern sie deshalb vorauseilend schlechtere Arbeit ab? Ich finde diesen konstruierten Zusammenhang ziemlich abstrus.

Unabhängig davon - gleich ob Hausbau über Architekt/GU/GÜ/BT oder Baubetreuer, empfehle ich für den Bauch stets externen Sachverstand hinzuziehen; 4 Augen sehen mehr, als 2 (kein seriöser Anbieter wird sich diesem Kundenwunsch widersetzen). Häufig scheitert dieser - im Beginn durchaus vorhandener to do-Punkt - an den Kosten, für welche es ersatzweise das ein oder andere Gimmick aufzumustern gibt. Die meisten, so charakterisierten BauherrINNEN, glauben dann, ihr Heil in Foren zu finden; dort wird ja - wichtig - kostenlos geholfen. Leider vergessen sie häufig, daß ohne Vorortbegehung oder auch nur Kenntnis der vollständigen Bauakte, selten wirkliche Hilfestellung geleistet werden kann. Und - wie so oft im Leben - stellt sich dann die alte Binsenweisheit ein, daß billig gekauft = 2 x gekauft = teuer gekauft ergibt

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

EL rückwirkend bedeutet: standardmäßig sind bei uns die Maler- und Bodenbelagsarbeiten nicht über die BB abgedeckt, können aber jeder Zeit hinzugekauft werden. Entscheidet sich nun ein Bauherr nicht nur die Maler- und Bodenbelagsarbeiten, sondern bspw. auch das Gewerk Trockenbau in EL auszuführen, so endet unser Vertragsverhältnis in dem Augenblick, wo das Gewerk Trockenbau übernehmen würde. Bedeutet, auch das Gewerk Fliesen, die Sanitär- und Elektrofeinmontage sowie der Einbau der Innentüren wäre nicht mehr in unserem Lieferumfang enthalten.
Aha ok, damit ist die Frage bestens geklärt Somit wäre eine EL rückwirkend wirklich fatal. Denn die daraus entstehende Mehrarbeit wird in den wenigstens Fällen in EL erbracht werden können.

Beim zweiten Part gibt es ja nichts mehr hin zu zu fügen. Ich sehe das genauso und man wird wohl oder übel nie genau wissen ob bei einer Partei es besser geklappt hätte als anders.

Als Leihe fällt die Entscheidung ob Architekt oder Bauunternehmen nur erst mal sehr schwierig bzw. von welchen Kriterien man so etwas abhängig macht (machen sollte).
Die Vergleiche und Hinweise von Eltern und Bauherren von vor ein paar Jahren, können im Laufe der Zeit natürlich auch hinfällig sein.
 
B

Bauexperte

Als Leihe fällt die Entscheidung ob Architekt oder Bauunternehmen nur erst mal sehr schwierig bzw. von welchen Kriterien man so etwas abhängig macht (machen sollte).
Warum so starr auf 2 Alternativen fixieren; es gibt doch noch eine 3. Möglichkeit: von beiden das Beste.

Freie Architekten sind meist weitaus kreativer, als festangestellte Planer in den Häusern der Anbieter. Eine so - nicht nur passend zum Grundstück - entstandene Architektur kannst Du mit jedem BU/GU Deiner Wahl Realität werden lassen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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