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stefanc84
Kommt dann wohl darauf an wie überzeugt ihr von der Firma seid und ob ihr auch länger auf den Einzug warten würdet. Ich kenne exakt diese Formulierungen und mir wäre es zu schwammig. Selbst wenn da steht "Baubeginn 2 Monate nach Genehmigung, Fertigstellung 6 Monate nach Beginn". Natürlich kann der AN erst anfangen wenn der Bau genehmigt wurde. Aber was verpflichtet ihn den Bauantrag rechtzeitig fertig zu machen und nicht da schon zu trödeln?
Ich würde erst mal nur einen Vertrag für die Eingabeplanung abzuschließen. Wenn dann die Genehmigung da ist, den eigentlichen Vertrag.
Preissteigerung wegen teurerer Dämmung halte ich für Humbug. Zumindest wenn damit gemeint ist, dass die Anforderungen steigen. Das ist nicht der Fall wenn ihr heuer einen Bauantrag macht und ich glaube auch eher nicht der Fall wenn es sich bis 2018 ziehen würde. Oder gibt es da eine konkrete, nachvollziehbare Begründung? So klingt es erst mal nach einem üblichen Vertriebler-Spruch um euch zu einem schnellen Abschluss zu bringen.
Ich würde erst mal nur einen Vertrag für die Eingabeplanung abzuschließen. Wenn dann die Genehmigung da ist, den eigentlichen Vertrag.
Preissteigerung wegen teurerer Dämmung halte ich für Humbug. Zumindest wenn damit gemeint ist, dass die Anforderungen steigen. Das ist nicht der Fall wenn ihr heuer einen Bauantrag macht und ich glaube auch eher nicht der Fall wenn es sich bis 2018 ziehen würde. Oder gibt es da eine konkrete, nachvollziehbare Begründung? So klingt es erst mal nach einem üblichen Vertriebler-Spruch um euch zu einem schnellen Abschluss zu bringen.