Um nochmal zu meinen Vorschlägen zu kommen: Du schreibst es wäre eine Überschreitung um 1,4qm - also z.B. 0,3 m auf eine Länge von 4,5m. Sowas wird im Normalfall als nicht verhältnismäßig angesehen, wenn hier zurück gebaut werden müsste.
Bezüglich Energieeinsparverordnung kann man durchaus argumentieren, da eben durch die Energieeinsparverordnung höher Wandstärken erforderlich werden und diese genau die 0,3m ausmachen. Für Energieeinsparverordnung / Dämmung werden dann gerne Ausnahmen genehmigt.
Bevor ich das Haus nach hinten schieben würde, würde ich den Weg des Bauantrages und des Einspruchs gehen (wenn eine Umplanung des Hauses nicht möglich ist).