Nicht, wenn es Gefälligkeitsleistungen sind von nahen Verwandten oder sehr guten Freunden.
Google mal ein wenig... da gibt es Leute, die haben z.B. ihren Vater z.B. für 50 Stunden Arbeit beim Bau versichert bei der BG Bau, bei einem anschließenden Unfall hat sich die BG geweigert, zu zahlen, und auch vor Gericht gewonnen mit der "Gefälligkeits"-Begründung (obwohl sie die Einzahlung angenommen haben!!!). Davon gibt es mehrere Fälle, so dass man bestimmte Zahlungen bestimmt mit Bezug auf die Urteile anlehnen kann.