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Matteoboer
Hi zusammen,
wir sind gerade beim Kauf eines Grundstücks mit Hang. Das Grundstück ist etwa 27,5m lang und hat von Straße bis zum untersten Punkt etwa 4m Höhenunterschied.
Das Kellergeschoss wird südseitig frei liegen und der südseitige Teil als "Wohnraum" genutzt. Laut Bebauungsplan (siehe Bild) ist eine max. Gebäudehöhe von 6,5m ab Straßenniveau und Flachdach mit 1-5° Neigung gefordert. Die Grundstücksbreite ist in etwa 14,4m. In BW ist meines Wissens mindestens 2,5m Grenzabstand gefordert. Ich weiß aber auch, dass es eine Art Faktorregel gibt, wobei die Grundstücksbreite in Stadtrandgebieten bei 0,4*Gebäudehöhe liegen muss. Jetzt meine Fragen:
Welche Gebäudehöhe setze ich an? Die max 6,5m ab Straßenniveau oder inkl. eines Teils des Kellergeschosses. Dieses wird zu den Nachbarn hin teilweise sichtbar sein. Ich habe mal gelesen, dass man in diesem Fall einen gemittelten Wert abhängig vom Geländeniveau nimmt, kann es aber nicht mehr 100% rekonstruieren.
Und wie wird dieser gemittelter Wert ermittelt? Im angehängten Bild sieht man eine vorläufige Planung des EG. Auf der linken Seite wird ein Fahrzeugstellplatz sein und auf der rechten Seite zwei Stellplätze hintereinander (Carport + Freifläche). Die Begrenzung zum Garten hin soll mit L-Steinen bzw. Natursteinen ausgeführt werden und die Rasenfläche ab dieser Stelle auf ein ebenerdiges Niveau zum Keller bringen - sprich ab den Stellplätzen wäre das Haus bis Bodenplatte sichtbar.
Das Flachdach darf 1-5° Neigung haben. Bei unserem Grundriss wäre das Haus 11m lang. Bei 5° Neigung wären das fast 1m Höhenunterschied. Nehmen wir an, dass wir das Flachdach zur Gartenseite um diesen Meter erhöhen und zur Straßenseite abfallen lassen. Wie sieht es dann hier mit der Festlegung der Gebäudehöhe aus? Ist ein Flachdach mit 5° Neigung überhaupt noch ein "Flachdach"? Eine Attika bildet ja mit dem Dach eine Art dichte "Wanne" - benötigt man aber bei 5° Neigung überhaupt noch eine Attika oder reicht das zum Wegtransport des Regens prinzipiell aus?
Und last but not least: Laut Bebauungsplan sind max. 2 Vollgeschosse erlaubt. Wir wollen den Keller aber in Wohnraumhöhe haben. Auch hier gab es meines Wissens wieder eine Art Formel, bei der geschaut wird, wie weit die Gebäudeecken des Kellergeschosses sichtbar sind. In unserem Fall wären die straßenseitig verdeckt und zum Garten voll sichtbar. Meines Wissens wird hier OK Fußboden Keller bis OK Fußboden EG gerechnet. Wenn wir hier von 2,8m ausgehen, würde sich die Formel wie folgt zusammensetzen (0m+0m+2,8m+2,8m)/4=1,4m. Die Vollgeschossigkeit gilt glaub, wenn die Formel >1,4 ist. Stimmt das?
Sorry, eigentlich sollte der Thread kürzer werden... aber beim Schreiben sind mir doch noch mehr Fragen eingefallen.
Hoffe trotzdem auf ein paar hilfreiche Antworten und vielen Dank im Voraus.
wir sind gerade beim Kauf eines Grundstücks mit Hang. Das Grundstück ist etwa 27,5m lang und hat von Straße bis zum untersten Punkt etwa 4m Höhenunterschied.
Das Kellergeschoss wird südseitig frei liegen und der südseitige Teil als "Wohnraum" genutzt. Laut Bebauungsplan (siehe Bild) ist eine max. Gebäudehöhe von 6,5m ab Straßenniveau und Flachdach mit 1-5° Neigung gefordert. Die Grundstücksbreite ist in etwa 14,4m. In BW ist meines Wissens mindestens 2,5m Grenzabstand gefordert. Ich weiß aber auch, dass es eine Art Faktorregel gibt, wobei die Grundstücksbreite in Stadtrandgebieten bei 0,4*Gebäudehöhe liegen muss. Jetzt meine Fragen:
Welche Gebäudehöhe setze ich an? Die max 6,5m ab Straßenniveau oder inkl. eines Teils des Kellergeschosses. Dieses wird zu den Nachbarn hin teilweise sichtbar sein. Ich habe mal gelesen, dass man in diesem Fall einen gemittelten Wert abhängig vom Geländeniveau nimmt, kann es aber nicht mehr 100% rekonstruieren.
Und wie wird dieser gemittelter Wert ermittelt? Im angehängten Bild sieht man eine vorläufige Planung des EG. Auf der linken Seite wird ein Fahrzeugstellplatz sein und auf der rechten Seite zwei Stellplätze hintereinander (Carport + Freifläche). Die Begrenzung zum Garten hin soll mit L-Steinen bzw. Natursteinen ausgeführt werden und die Rasenfläche ab dieser Stelle auf ein ebenerdiges Niveau zum Keller bringen - sprich ab den Stellplätzen wäre das Haus bis Bodenplatte sichtbar.
Das Flachdach darf 1-5° Neigung haben. Bei unserem Grundriss wäre das Haus 11m lang. Bei 5° Neigung wären das fast 1m Höhenunterschied. Nehmen wir an, dass wir das Flachdach zur Gartenseite um diesen Meter erhöhen und zur Straßenseite abfallen lassen. Wie sieht es dann hier mit der Festlegung der Gebäudehöhe aus? Ist ein Flachdach mit 5° Neigung überhaupt noch ein "Flachdach"? Eine Attika bildet ja mit dem Dach eine Art dichte "Wanne" - benötigt man aber bei 5° Neigung überhaupt noch eine Attika oder reicht das zum Wegtransport des Regens prinzipiell aus?
Und last but not least: Laut Bebauungsplan sind max. 2 Vollgeschosse erlaubt. Wir wollen den Keller aber in Wohnraumhöhe haben. Auch hier gab es meines Wissens wieder eine Art Formel, bei der geschaut wird, wie weit die Gebäudeecken des Kellergeschosses sichtbar sind. In unserem Fall wären die straßenseitig verdeckt und zum Garten voll sichtbar. Meines Wissens wird hier OK Fußboden Keller bis OK Fußboden EG gerechnet. Wenn wir hier von 2,8m ausgehen, würde sich die Formel wie folgt zusammensetzen (0m+0m+2,8m+2,8m)/4=1,4m. Die Vollgeschossigkeit gilt glaub, wenn die Formel >1,4 ist. Stimmt das?
Sorry, eigentlich sollte der Thread kürzer werden... aber beim Schreiben sind mir doch noch mehr Fragen eingefallen.
Hoffe trotzdem auf ein paar hilfreiche Antworten und vielen Dank im Voraus.