Mycraft
Moderator
Ja Theorie und Praxis sind eben zwei verschiedene Dinge...wenn zwischen dem Grundstück- und Hauskauf keine signifikante Zeit verstrichen ist...dann gilt beides als Koppelgeschäft auch wenn von zwei verschiedenen Personen kommt...Hier nochmal eine Verständnisfrage:
Werden Grundstück und Haus aus einer Hand gekauft? Ich hatte es so gelesen, dass ein Grundstück gekauft wird und dann eine Firma, unabhängig von Grundstück-Verkäufer mit dem Hausbau beauftragt wird.
Dann wäre die Berechnung des TE bzgl. Grundsteuer korrekt. Er zahlt die Steuer nur auf den Grundstück-Kauf.
Wenn allerdings Grundstück und Haus aus einer Hand erworben werden, muss für alles zusammen die Grundstück-Steuer bezahlt werden.
Das war einmal...wo man Haus und Grundstück getrennt gekauft hatte und dann nur auf das Grundstück die Steuer fällig wurde...aber das ist schon lange vorbei...gerade in und um die Bundeshauptstadt ist dieses vorgehen bei den Ämtern bekannt...