Ich hab die Satzung da. Ich fasse einmal zusammen:
Für das Gebiet XYZ
1. Zulässigkeit von Vorhaben: Vorhaben auf Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung für das Gebiet XYZ zählen zum Innenbereich, damit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft XYZ und werden nach §34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch behandelt. Vorhaben sind nur zulässig wenn die Festsetzungen auf dem Lageplan einhalten, sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
2. Räumlicher Geltungsbereich
3. Inkrafttreten
Begründung:
Die Gemeinde kann für Bauwillige keine Bauplätze mehr anbieten. Deswegen entschied sich die Gemeinde für die Erarbeitung dieser Ergänzungssatzung welche schon im örtlichen Entwicklungskonzept vorgeschlagen wurde.
Mit Rechtskraft der Satzung würde Baurecht für ca. 5 - 6 Wohngebäude entstehen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich ebenfalls Wohngrundstücke mit Wohngebäuden welche den städtebaulichen Rahmen bilden.
Die Betroffene Fläche ist zurzeit Ackerfläche und liegt unmittelbar an der Straße. Bauliche Anlagen sind nur unterirdisch in Form einer Trinkwasserleitung vorhanden. Straßenseitig ist die Fläche somit gut und ausreichend erschlossen. Die mediensitige Erschließung liegt in unmittelbarer Nähe an und muss teilweise ergänzt werden.
Festlegung Geltungsbereich - Südliche Grenze Straße - Westlich die Abgrenzung so, dass die Baugrenze westlich mit dem gegenüberliegenden Wohngebäude abschließt und die erforderliche Randeingrünung bequem möglich ist. Eine Nasenbildung im Außenbereich wird somit verhindert. Im Norden grenzt die Satzung an die Flurgrundstücksgrenze der benachbarten Bauerngeräten.
Die Baugrenze wurde 10m von der Flurtstücksgrenze der Straße und damit ca. 17m von der Straßenmitte eingerückt. Der Abstand wurde gewählt um die Immissionen aus der Straße zu minimieren.
Nach Stellungnahme der unteren Wasserbehörde und des Regierungspräsidiums befindet sich das Satzungsgebiet außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
Vor Beginn von Erschließungsarbeiten soll geprüft werden, ob im Geltungsbereich Drainagen liegen. Sollte dies der Fall sein, müssen geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit durchgeführt werden.
Zum Punkt Erschließung steht hier:
Straße
Straßenseitig verläuft die Straße vor dem Geltungsbereich und erschließt somit die geplante Fläche. Der Fußweg ist wie im Lageplan dargestellt über einen Teilbereich des Satzungsgebietes ausgebaut. Dieser müsste nach Bedarf verlängert werden.
Trinkwasser
Die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Die Gemeinde ist selber Netzbetreiber. Die Wasserleitung führt parallel zur Straße direkt über die Flurstücke des Satzungsgebietes. Ein Anschluss der Grundstücke ist möglich
Abwasser
Ein Trennsystem ist in der Straße vorhanden, an welches das Satzungsgebiet angeschlossen werden soll. Da eine Versickerung ist aufgrund des geringen Flurabstandes des Grundwassers schwer möglich sein wird, können auch die Regenwasser in das Leitungssytem eingeleitet werden. Der Anschluss der Ortschaft an die zentrale Kläranlage ist für 2007 geplant.
Elektro
Elektrofreileitungen liegen auf der gegenüberliegenden Straßenseite, welche die Erschließung absichern können. Konkrete Netzmaßnahmen für den Versorger ergeben sich erst nach der Leistungsanmeldung durch den Anschlussnehmer od. Baulastträger. Zur Planung und Errichtung eines Versorgungsanschlusses muss ein offizieller Versorgungsantrag vorliegen, auf dessen Grundlage ein Kostenangebot erstellt wird. Vor Baubeginn sind Leistungsbestandspläne einzuholen
Erdgas
Liegt nicht an.
Telekommunikation
Versorgungsanlagen der Deutschen Telekom liegen im Straßen- & Fußwegbereich vor dem Satzungsgebiet. Zur telekommunikationstechnischen Versorgung der Wohnhäuser ist Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Der Baubeginn sollte der Telekom mind. 3 Monate vorher angezeigt werden. Die Bauherren müssen unabhängig davon ebenfalls ein Antrag für die Bereitstellung von telekommunikationstechnischen Einrichtungen stellen.
Offene Punkte / Fragen unklare Punkte:
1. Nachbar hat ein Bungalow so dürfte ein Bungalow kein Problem sein?
2. Grenzen - wäre so wie angenommen - Nördliche Linie vom Nachbar?
3. Bezüglich der Drainagen wer würde die Kosten für die Maßnahmen tragen?
4. Erschließung Straße - aktuell ist kein Fußweg, wenn dieser nach Bedarf verlängert wird, auf wessen Kosten?
Das Wars, gibt es noch etwas was ich beachten / prüfen sollte?
Vielen Dank, an jeden der bis hier gelesen hat!