da doch einige Antworten wild durcheinander waren oder sogar falsch, hier noch einmal eine Zusammenfassung.
Wenn du den Riester-Vertrag kündigst, zahlst du die Zulagen und Steuerersparnisse zurück und der Wertzuwachs muss versteuert werden. Da du den bei der Steuererklärung nie angegeben hast ist das 175.--€/Person/Jahr plus Kinderzulage. Das wird gleich abgezogen und das Geld hast du innerhalb von 6 Monaten. Da es ein Bausparvertrag mit wenig Zinsen ist, muss man da nicht viel zusätzlich versteuern bei der nächsten Steuererklärung.
Wenn du Geld entnimmst ohne den Vertrag zu kündigen wird ein Wohnförderkonto angelegt und der Betrag mit 2% jährlich verzinst. Den Endbetrag musst du dann in der Rente versteuern. Wenn keine eigene Wohnung mehr selber genützt wird, gilt das als Förderschädliche Verwendung und gilt wie eine Kündigung s. oben. Ausnahmen gibt es nur für ein Pflegeheim, aber auch da kann man oft eine Wohnung besitzen