Wohngebäudeversicherung kürzt Auszahlung

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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M

MachsSelbst

Nein. Die Versicherung möchte vom Handwerker den Nachweis mit Unterschrift und Stempel, in dem er versichert, dass er die Stunden geleistet hat.
Denn es bestand ja von Gutachter und Versicherung offenbar vorher schon die Annahme, dass der Aufwand überschätzt wird, man also mit weniger Stunden hinkommt...

Und du kannst es drehen und wenden wie du willst. Wenn was nicht unterschrieben ist, dann gilt es nicht. Da kann er noch so viel beteuern und versichern.

Die Versicherung und auch ich, dürften sich nämlich fragen, worin das Problem besteht vom Handwerker die Unterschrift für seine Arbeit zu bekommen... Wenn das ein Problem ist, dann ist es eben verdächtig.

Mich lässt kein Kunde vom Hof, bevor ich für meine Arbeit nicht unterschrieben habe.
 
DASI90

DASI90

Nein. Die Versicherung möchte vom Handwerker den Nachweis mit Unterschrift und Stempel, in dem er versichert, dass er die Stunden geleistet hat.
Denn es bestand ja von Gutachter und Versicherung offenbar vorher schon die Annahme, dass der Aufwand überschätzt wird, man also mit weniger Stunden hinkommt...

Und du kannst es drehen und wenden wie du willst. Wenn was nicht unterschrieben ist, dann gilt es nicht. Da kann er noch so viel beteuern und versichern.

Die Versicherung und auch ich, dürften sich nämlich fragen, worin das Problem besteht vom Handwerker die Unterschrift für seine Arbeit zu bekommen... Wenn das ein Problem ist, dann ist es eben verdächtig.

Mich lässt kein Kunde vom Hof, bevor ich für meine Arbeit nicht unterschrieben habe.
Ich finde es schon erstaunlich mit welcher Selbstverständlichkeit du das hier so darstellst und vermeintlich Tatsachen schaffst. Man könnte den Eindruck bekommen du arbeitest auch für einen Versicherer. Deine Darstellungen sind aber in weiten Teilen auch nicht richtig. Du kannst ja eine Meinung dazu haben und diese äußern. Das machst du aber nicht, sondern nutzt das Ganze um dich vermeintlich als Experte zu profilieren und um mich oder den Handwerker hier als selber Schuld darzustellen und somit auch als vermeintlich dämlich. Nach dem Motto "Ätschi Bätsch": selber Schuld. Ich hatte heute morgen auch noch erfreulicherweise die Gelegenheit mit einem Anwalt darüber zu sprechen, weil wir wegen eines Gewerks aus unserem Neubau immer noch mit Jemanden streiten. Der hat auch gesagt, dass die Versicherung gar keinen Anspruch hat hier irgendetwas zu kürzen. Und je mehr Gedanken ich mir dazu mache, desto mehr sehe ich mich und den Handwerker absolut keiner Schuld bewusst. Es gibt nämlich keine gesetzliche Regelung dazu, dass bei Arbeiten auf Nachweis die Rapporte nur gültig sind mit Unterschrift. Das ist totaler Quatsch! Hier geht es rein um die Dokumentation. Anders wäre es wenn die Versicherung und ich den Standpunkt hätten der Umfang der Arbeiten entspricht nicht dem Umfang auf den Stundenzettel! In dem Fall hätte der Handwerker ohne eine Unterschrift ein Beweisproblem. Die Versicherung kann formal Bedenken anmelden, wenn die Unterschrift fehlt. Da ich aber als einzig Anwesender den Umfang 1:1 bestätigen kann und dies auch schriftlich ggü. der Versicherung getan habe, ist die fehlende Unterschrift völlig irrelevant. Auch der Zeitpunkt meiner Bestätigung oder des Rapports ist völlig irrelevant. Außerdem ist es so, dass mir die Versicherung in einem Schreiben alle drei Gewerke 1:1 mit den Angebotssummen freigegeben hat! In dem Schreiben steht nichts davon, dass die Arbeiten nur auf Nachweis ausgeführt werden dürfen. Da hat der Gutachter nur mit den Gewerken gesprochen und mich per Mail gebeten den Umfang der Arbeiten zu überwachen. Hier wurde aber nicht die Form oder der Zeitpunkt festgelegt.

Dementsprechend steht fest: Die Versicherung versucht zu drücken! Und das auf meinem oder dem Rücken des Handwerkers!

Außerdem will ich auch nochmal festhalten: Dem Handwerker ist nicht "Wochen" später eingefallen den Rapport zu schicken. Die Versicherung hat die Rapporte zwei Tage nach Einreichung der Rechnung bekommen.
 
H

hanghaus2023

Wie sollst Du jetzt vorgehen? Oder hat das der Anwalt gleich übernommen?

Wie hoch ist denn der Streichbetrag der Versicherung?
 
DASI90

DASI90

Einfach einen Brief schreiben an die Versicherung in der klar gemacht wird das es keinen Anspruch gibt zu kürzen. Und dann gleichzeitig Frist zur Auszahlung setzen. Die sind nämlich insgesamt auch schon über die 5 Wochen Frist die eine Versicherung hat sorgfältig zu prüfen uns auszahlen. Das sollte auch ohne Rechtsbeistand klappen, hieß es. Es geht hier um Geld zwischen 1.000 und 2.000 €.
 
C

chand1986

Die Versicherung und auch ich, dürften sich nämlich fragen, worin das Problem besteht vom Handwerker die Unterschrift für seine Arbeit zu bekommen... Wenn das ein Problem ist, dann ist es eben verdächtig.
Die Versicherung gibt ein Angebot frei. Exakt dieses Angebot und kein anderes wird geleistet. Der AN bestätigt das ggü. der Versicherung. Der Report des Handwerkers und die Aussage des AN sind deckungsgleich.

Was genau wäre jetzt anders zu bewerten, wenn der Report auch noch Stempel vom Handwerker hätte?
Betrug liegt ja eher nicht vor, wenn man sich genau an den vorher freigegebenen Leistungsumfang hält.

Sofern die Angaben des TE stimmen, sieht das recht klar aus: Mit dem sehr deutschen Stempelargument als Formfehlerersatz soll Geld gespart werden. Oder ne, von anderen bezahlt werden.
 
DASI90

DASI90

Die Versicherung gibt ein Angebot frei. Exakt dieses Angebot und kein anderes wird geleistet. Der AN bestätigt das ggü. der Versicherung. Der Report des Handwerkers und die Aussage des AN sind deckungsgleich.

Was genau wäre jetzt anders zu bewerten, wenn der Report auch noch Stempel vom Handwerker hätte?
Betrug liegt ja eher nicht vor, wenn man sich genau an den vorher freigegebenen Leistungsumfang hält.

Sofern die Angaben des TE stimmen, sieht das recht klar aus: Mit dem sehr deutschen Stempelargument als Formfehlerersatz soll Geld gespart werden. Oder ne, von anderen bezahlt werden.
Genau so ist es! Da brauch man sich dann auch nicht wundern, dass ein Handwerksbetrieb ablehnt oder gar kein Angebot erstellt. Ich bin auch einfach nur maßlos enttäuscht von der Versicherung. Wir hatten die Versicherung gewählt, weil die bei Finanztest Sieger waren. So kann man sich täuschen. Da sieht man halt, dass nur der Leistungsumfang und der Preis bewertet werden, nicht aber die Regulierung einfließt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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