Wohngebäudeversicherung kürzt Auszahlung

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Zuletzt aktualisiert 19.11.2024
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Tolentino

Tolentino

Du, ich finde das auch, aber aus Sicht der Versicherung ist es nachvollziehbar, wenn deren Gutachter gesagt hat, ja, da ist ein Schaden und der Arbeitsumfang sind x Stunden, das Angebot des Handwerkers sagt, es sin 1,5*x Stunden und daher die Versicherung begründete (wieder: aus deren Sicht) Zweifel an dem angegebenen Arbeitsaufwand hat, dass sie sich absichern möchte, dass dieser Aufwand auch wirklich betrieben wurde.
Kunde ist dann die günstigste "neutrale" Person, die das bestätigen kann.
Es ist albern, keine Frage, spätestens nachdem der Versicherungsnehmer dann eben im Nachgang, aber eindeutig, den Arbeitsumfang bestätigt hat.
 
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