Wohngebäudeversicherung kürzt Auszahlung

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Tolentino

Tolentino

Du, ich finde das auch, aber aus Sicht der Versicherung ist es nachvollziehbar, wenn deren Gutachter gesagt hat, ja, da ist ein Schaden und der Arbeitsumfang sind x Stunden, das Angebot des Handwerkers sagt, es sin 1,5*x Stunden und daher die Versicherung begründete (wieder: aus deren Sicht) Zweifel an dem angegebenen Arbeitsaufwand hat, dass sie sich absichern möchte, dass dieser Aufwand auch wirklich betrieben wurde.
Kunde ist dann die günstigste "neutrale" Person, die das bestätigen kann.
Es ist albern, keine Frage, spätestens nachdem der Versicherungsnehmer dann eben im Nachgang, aber eindeutig, den Arbeitsumfang bestätigt hat.
 
E

Evolith

Du, ich finde das auch, aber aus Sicht der Versicherung ist es nachvollziehbar, wenn deren Gutachter gesagt hat, ja, da ist ein Schaden und der Arbeitsumfang sind x Stunden, das Angebot des Handwerkers sagt, es sin 1,5*x Stunden und daher die Versicherung begründete (wieder: aus deren Sicht) Zweifel an dem angegebenen Arbeitsaufwand hat, dass sie sich absichern möchte, dass dieser Aufwand auch wirklich betrieben wurde.
Kunde ist dann die günstigste "neutrale" Person, die das bestätigen kann.
Es ist albern, keine Frage, spätestens nachdem der Versicherungsnehmer dann eben im Nachgang, aber eindeutig, den Arbeitsumfang bestätigt hat.
Dann sollte aber die Aussage des Versicherungsnehmers mehr Gewicht haben als der Stempel und die Unterschrift des Handwerkers, der ja das Geld haben will.
Und nein ein Abzeichnen der Stunden ist nicht Pflicht, wird nur von Handwerkern gerne gemacht, um SICH SELBST gegen den Kunden abzusichern. Im gleichen Zuge ist es für den Kunden natürlich auch gut, auf sein Siegel bei der Abrechnung zu pochen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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