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Benutzer200
Hat sie nicht. Aber eine Relevanz für die Fungibilität der Wohnung. Ich möchte keine Wohnung Zweifamilienhaus kaufen, wo mir der Nachbar (Verkäufer) von oben auf die Terrasse oder den Garten schauen kann, wenn ich nackig bräunen möchte. Nur gegen Preisabschlag. Usw.Die Aufteilung des Hauses wollte ich jetzt nicht primär diskutieren, es sei denn, dies hat eine steuerliche Relevanz.
Dann kommen nämlich die Punkte, die gerade @kbt09 geschrieben hat, zum Zuge. Und wenn unten auch noch die Mehrheit der MEA liegt, beschließt die Eigentümerversammlung mit der Mehrheit Deines Käufers, dass für irgendetwas Geld ausgegeben werden soll. Oder noch schlimmer - der Käufer fordert ein, dass eine Rücklage gebildet werden soll. Dann zahlst Du direkt schon mal regelmäßig für die Renovierungen in 20 Jahren. Die Kohle ist dann futsch, wenn Du nach 10 Jahren z.B. Deine Wohnung verkaufen möchtest.