So, neues von den Experten. Ich sprach jetzt zwei weiteren Bauingenieuren. Die schriftliche Grundaussage von vorher des Bauherren-Schutzbund war streng nach Norm korrekt. Der Fachmann des Bauherren-Schutzbund aber auch auch ein weiterer Ingenieur ergänzten nun wie folgt in einem ausführlichen Gespräch, dass diese Norm nur für den Extremfall eingehalten werden muss:
- Wenn kein stehendes, drückendes Grundwasser gegeben ist, ist das fachmännische Setzen von UP-Dosen kein Problem, sofern nicht gleich eine ganze Batterie an Dosen in die Wand kommt. Drei pro Wand wäre so das Limit.
- Hierbei sollte auf eine 45mm tiefe Dose zurückgegriffen werden
- Als Alternative besteht die Möglichkeit mittels 6cm breiten Ytong-Stein die Außenwände vorzumauern und somit eine Installationsebene zu schaffen. Eine gesonderte Belüftung hierfür ist nicht erforderlich.
Knackpunkt ist die fachmännische Durchführung mit Dosensenker und nicht mit einer Flex und nem Hammer.
Weitere Erkenntnis:
- Bei einem aktuellen Neubau ist, sofern die Kellerräume als Wohnräume laut Baubeschreibung ausgebaut werden (ist bei uns so), eine Ausführung Unterputz die zu erwartende Art der Ausführung und keine Besonderheit.
- Üblicherweise würde man hier jedoch bereits Dosen und Rohre mit in den Beton eingießen.
- Hier liegt der Fauxpas ganz klar beim Bauleiter, der mehrfach betonte (wuhahahaha Wortspiel), dass dies erst passiert "wenn der komplette Rohbau steht".
Dies beruhigt mich doch jetzt sehr, da Grundwasser an unserem Standort nach Auskunft des Wassermenschen der Gemeinde ewig weit weg ist.
Wir haben heute dann, EINEN TAG vor Beginn der Elektro-Arbeiten ein Nachtragsangebot des Elektrikers erhalten. Hierin steht nun allerdings:
" Dosen / Schlitze in Beton Stemmen - die Gewährleistung für den WU Beton erlischt"
Wie würdet Ihr nun damit umgehen? Danke für die Hilfe!