C
cumpa
Hallo.
Den Text ( wie von meinem Sachverständigen gewünscht): Restzahlung nach Mängelfreier Abnahme - wurde nicht akzeptiert.
In meinem Bauwerkvertrag steht unter Ratenzahlung:
3,5% mit Abnahmereife Fertigstellung. Grundsätzlich ist ein "in Benutzung nehmen" erst nach vollständiger Zahlung möglich.
Nun.. nach Eingangsbestätigung bzw Auftragsbestätigung des Werkvertrages kam ein Formular was ich von der Bank ausfüllen lassen soll worin die Bank sich mit Bürgschaft verpflichtet für die letzte Rate (3,5%) zu bürgen.
Hier kompletter Wortlaut des Formulars:
Sicherheitsbürgschaft
Wir verbürgen (Bank) uns Ihnen gegenüber selbstschuldnerisch - und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§770, 771 Baugesetzbuch bis zum Höchstbetrag von: xxxxx€
für Ihre Ansprüche aus Erfüllung des Bauwerkvertrages: Zahlung in Höhe von 3,5% des Kaufbetrages.
gegen Herr...und Frau...
Die Verpflichtung aus der Bürgschaft endet, wenn die Forderung erlischt oder wenn uns diese Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird.
Datum..... finanzierende Bank.....
Alternativ wenn die Bürgschaft nicht gehen sollte, soll der Wortlaut geändert werden von:
statt Zahlung nach Abnahme – Zahlung nach abnahmereifer Fertigstellung, aber vor Übernahme durch den Bauherren.
Hä? stehe komplett auf dem Schlauch.
Der Vertrag wurde nach Baugesetzbuch und VOB/C abgeschlossen.
Bei Vertragsunterzeichnung war nie von so einer Bürgschaft die Rede und steht auch nichts davon im Vertrag drin.
Den Text ( wie von meinem Sachverständigen gewünscht): Restzahlung nach Mängelfreier Abnahme - wurde nicht akzeptiert.
In meinem Bauwerkvertrag steht unter Ratenzahlung:
3,5% mit Abnahmereife Fertigstellung. Grundsätzlich ist ein "in Benutzung nehmen" erst nach vollständiger Zahlung möglich.
Nun.. nach Eingangsbestätigung bzw Auftragsbestätigung des Werkvertrages kam ein Formular was ich von der Bank ausfüllen lassen soll worin die Bank sich mit Bürgschaft verpflichtet für die letzte Rate (3,5%) zu bürgen.
Hier kompletter Wortlaut des Formulars:
Sicherheitsbürgschaft
Wir verbürgen (Bank) uns Ihnen gegenüber selbstschuldnerisch - und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§770, 771 Baugesetzbuch bis zum Höchstbetrag von: xxxxx€
für Ihre Ansprüche aus Erfüllung des Bauwerkvertrages: Zahlung in Höhe von 3,5% des Kaufbetrages.
gegen Herr...und Frau...
Die Verpflichtung aus der Bürgschaft endet, wenn die Forderung erlischt oder wenn uns diese Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird.
Datum..... finanzierende Bank.....
Alternativ wenn die Bürgschaft nicht gehen sollte, soll der Wortlaut geändert werden von:
statt Zahlung nach Abnahme – Zahlung nach abnahmereifer Fertigstellung, aber vor Übernahme durch den Bauherren.
Hä? stehe komplett auf dem Schlauch.
Der Vertrag wurde nach Baugesetzbuch und VOB/C abgeschlossen.
Bei Vertragsunterzeichnung war nie von so einer Bürgschaft die Rede und steht auch nichts davon im Vertrag drin.