Formal stellt Ihr einen Bauantrag, den der Nachbar beklagt. Bin gerade nicht sicher, ob es da ein Widerspruchsverfahren gibt, also erst mal ein Gespräch/Schriftverkehr zwischen Nachbar und Baubehörde, zwecks Klärung/Lösung des Sachverhalts. Wenn es das gibt, ist das der erste Schritt und erst wenn dort keine Einigung erzielt werden kann, läuft es in eine Klage.
Die Bauämter sind aber auch nicht doof, die befürworten ja keine Anträge, die offensichtlich rechtswidrig sind, zumal der Nachbar in diesem Fall ja schon bekannt ist, die Klage also schon im Raum steht. Wenn Euch ein Sachbearbeiter in dieser Situation sagt, dass der Bauantrag ok ist, hat das schon mal Gewicht - es sei denn der Sachbearbeiter ist von allen guten Geistern verlassen.
Trotzdem wird der Sachverhalt dann im vorgenannten Verfahren abgearbeitet, was schlicht und ergreifend dauern kann. Letztlich muss irgendwann ein Richter eine Entscheidung treffen, wenn das vorher nicht einvernehmlich zu klären ist.
MfG
Dirk Grafe