O
Otus11
Dann musst du denn prüfen (lassen), was der genau zu den o.g. Punkten sagt:
§ 19 IV Satz 3 Baunutzungsverordnung:
"Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden."
Das muss dann aber auch dergestalt erfolgt sein - Schweigen des B-Plans dazu reicht nicht, denn dann gilt Satz 2, s.o.
Schaue/fordere den final beschlossen Bebauungsplan an !!!
Die Gemeinden haben den ggf. online gestellt.
§ 19 IV Satz 3 Baunutzungsverordnung:
"Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden."
Das muss dann aber auch dergestalt erfolgt sein - Schweigen des B-Plans dazu reicht nicht, denn dann gilt Satz 2, s.o.
Schaue/fordere den final beschlossen Bebauungsplan an !!!
Die Gemeinden haben den ggf. online gestellt.