Hallo Andreas,
Ich habe ja inzwischen auch lernen müssen, dass Baurecht oftmals vollkommen absurd ist, aber zum Überprüfen der Maße ist imho der GU/Bauleiter verantwortlich. Kann der GU allen Ernstes einen Weg finden, die Verantwortung auf einen LAIEN abzuwälzen?
Ich habe gerade erst in #post 57 ! gelesen, daß der TE seinen GU schriftlich auf die Problematik hingewiesen hat. Und auch, daß der GU die Schuld an dessen Bauleiter verweist; insofern besteht diese Gefahr an dieser Stelle nicht.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Fall vor Gericht landet; bei der im Raum stehenden Summe ein LG. Diese sind vollkommen überlastet, so daß zwischen den einzelnen Terminen gerne Monate vergehen können. Wird vor einem Ausbildungsgericht verhandelt kommt es noch dicker, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß der/die vorsitzende Richterin mit jedem Verhandlungstag wechselt. Aktenberge Wachsen - ich möchte bezweifeln, daß die Zeit zum lesen sämtlichen Schriftwechsels gegeben ist - und der Terminierer kündigt die nächste Gerichtsverhandlung an. Diesem Druck einigermaßen entgegenzuwirken, wird sehr häufig auf einen Vergleich hingearbeitet. Ich wäre nicht sonderlich überrascht, wenn dann der Punkt wieder aufgebracht würde, daß der TE - obschon 1x schriftlich gerügt, die weiteren Arbeiten stillschweigend beobachtet hat.
Weiters ist es so - jedenfalls so meine bisherige Erfahrung, daß es immer darauf ankommt, wie die/der vorsitzende Richterin ´drauf ist. Gibt es nicht gerade eine höchstrichterliche Entscheidung als Anhaltspunkt, verhält es sich im gesprochenen Urteil wie auf hoher See. Der TE erhält ein Urteil, was noch lange kein Recht bedeuten muß.
Aktuell wird an einer Überarbeitung des Baugesetzbuch gearbeitet, daß auch das Werkvertragsrecht über das Baugesetzbuch abgedeckt ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich dadurch die Überlastung der Gerichte - im Mindesten - reduziert.
Wenn es der Bauherr als Laie hätte sehen sollen, hätte es doch dem Bauleiter als Profi erst recht auffallen müssen, oder?
Sollte man meinen; die Realität sieht dieser Tage nicht selten anders aus, da ein BL zu viele Baustellen gleichzeitig betreut.
Das hat der GF der Baufirma gestern bereits ausgeschlossen und eine klare Ansage im Kreise aller Beteiligten gemacht. "Dafür gibt es einen Bauleiter, der sich um solche Dinge kümmern muß".
Das freut mich für Dich; eine Sorge weniger.
Daher ja auch meine Frage, wie hoch der zu erwartende Druckzuschlag ausfallen sollte, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Lass Deinen GU erst mal ein Angebot vorlegen, dann siehst Du weiter.
Wie die finanzielle Entschädigung aussehen kann, haben Gerichte schon mehrfach festgelegt. Natürlich immer auf Grundlage der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten.
Wie ich oben schon geschrieben habe, Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuh.
Deshalb meine Frage nach der Höhe, die nur jemand beantworten kann, der vom Fach ist und solche Bauvorhaben auch kalkuliert.
Nein kann ich nicht, da Dein GU in Sachsen mit Sicherheit anders kalkuliert, als ich in NRW. Nimm als ersten Ansatz die von Dir angesprochenen Gerichtsurteile; eine ungefähre Gesamtsumme hast Du ja jetzt.
Fensterfaschen sind ja schon dran .
Sehr zurückhaltend - ich habe die weißen Linien für einen absichtlichen Hinweise Deinerseits gehalten
Liebe Grüsse, Bauexperte