B
Bauexperte
Hallo,
Bei uns ist der Zahlungsplan immer gleich gehalten; meint, daß er möglichst fair für beide Seiten aufgestellt ist:
6%- nach Vorlage Bauantrag
6%- bei Erteilung der Baugenehmigung
10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
10%- nach Erstellung der Erdgeschosswände
10%- nach Erstellung der Erdgeschossdecke
5%- nach Richten Dachstuhl
5%- nach Dacheindeckung
5%-nach Einbau Fenster/Glas
10%- nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
7%- nach Erstellung Innenputz
10%- nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
10%- nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
4%- nach Einbau Fliesen, Innentüren
2%- nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber.
Im Falle des Hausbau mit Nutzkeller ist die nächste Zahlung auch erst nach Erstellung der EG-Wände fällig. Wir könnten natürlich einen Zwischenschritt einfügen und die Raten 3, 4 und 5 entsprechend aufteilen, finden das aber albern. Unsere Bauherren sind auch so schon genug damit beschäftigt, Überweisungen bei ihrer finanzierenden Bank auszulösen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Entschuldige, aber mit "verschieben" kann ich jetzt nicht wirklich etwas anfangen?@Bauexperte wie ist das eigentlich wenn ich mit Keller baue?
Da sollte es sich doch verschieben das ich schon gut mehr als 50% für den geschlossenen Rohbau bezahlt habe, oder?
Bei uns ist der Zahlungsplan immer gleich gehalten; meint, daß er möglichst fair für beide Seiten aufgestellt ist:
6%- nach Vorlage Bauantrag
6%- bei Erteilung der Baugenehmigung
10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
10%- nach Erstellung der Erdgeschosswände
10%- nach Erstellung der Erdgeschossdecke
5%- nach Richten Dachstuhl
5%- nach Dacheindeckung
5%-nach Einbau Fenster/Glas
10%- nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
7%- nach Erstellung Innenputz
10%- nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
10%- nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
4%- nach Einbau Fliesen, Innentüren
2%- nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber.
Im Falle des Hausbau mit Nutzkeller ist die nächste Zahlung auch erst nach Erstellung der EG-Wände fällig. Wir könnten natürlich einen Zwischenschritt einfügen und die Raten 3, 4 und 5 entsprechend aufteilen, finden das aber albern. Unsere Bauherren sind auch so schon genug damit beschäftigt, Überweisungen bei ihrer finanzierenden Bank auszulösen.
Liebe Grüsse, Bauexperte