D
DG
Ok, mal anders angefangen:
Nehmen wir an Dein Grundstück ist belastungsfrei und ein Versorger fragt an, ob er bei Dir eine Leitung über das Grundstück führen darf. Dann kannst Du dem zustimmen, das wird aber zwingend über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch geregelt/eingetragen.
Du hast etwaig noch eine DDR-Altlast auf Deinem Grundstück (wobei ich vermute, dass die Leitung nach der Wende auch schon mal erneuert wurde), aber es besteht aktuell keine grundbuchrechtliche Sicherung dafür.
Das ist rechtlich eine unschöne Hängepartie, sollte aber mal korrigiert werden. Du kannst nun einfordern, dass die Leitung durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Das muss der Versorger bezahlen, wenn er das wie hier vermutet wird, bisher verpennt hat.
Dazu brauchten die aber Deine Unterschrift und die wirst Du selbstverständlich nicht kostenfrei rausrücken.
MfG
Dirk Grafe
Nehmen wir an Dein Grundstück ist belastungsfrei und ein Versorger fragt an, ob er bei Dir eine Leitung über das Grundstück führen darf. Dann kannst Du dem zustimmen, das wird aber zwingend über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch geregelt/eingetragen.
Du hast etwaig noch eine DDR-Altlast auf Deinem Grundstück (wobei ich vermute, dass die Leitung nach der Wende auch schon mal erneuert wurde), aber es besteht aktuell keine grundbuchrechtliche Sicherung dafür.
Das ist rechtlich eine unschöne Hängepartie, sollte aber mal korrigiert werden. Du kannst nun einfordern, dass die Leitung durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Das muss der Versorger bezahlen, wenn er das wie hier vermutet wird, bisher verpennt hat.
Dazu brauchten die aber Deine Unterschrift und die wirst Du selbstverständlich nicht kostenfrei rausrücken.
MfG
Dirk Grafe