Die Treppe ist aus Beton, ein Bauteil für sich, auch weil sie ja mit zwei Geschossen Berührung hat. Dehnungsfuge macht da Sinn. Darauf zu kleben, die Dehnungsfuge logischerweise nicht zu überbrücken, ebenfalls. Das Parkett in den Wohnräumen schwimmend zu verlegen, halte ich für fachgerecht und würde es auch bevorzugen. Die Schiene ist aus dem Gruselkabinett, und definitiv nicht dafür vorgesehen. In einem Betriebsgebäude würde jede BG sie achtkantig rausschmeißen.
Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von ypg (#9) und Bieber0815 (#12) einfach an, statt sie hier zu wiederholen.