Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte?

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11ant

11ant

Am besten stellst Du mal einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan ein, dann sieht man mehr.

Bei 13 m Grundstücksbereite ergeben sich praktisch automatisch (13 minus 1x 3 = 10 bzw. 13 - 2x 3 = 7) die genannten Breiten. 7m breit und 14 m tief und jeder baut ein Einfamilienhaus wird aussehen, als hätte man das Reihenmittelhaus herausgenommen. So kann zwar jeder beide Langwände befenstern, aber bei den typischen Schlauchgrundriß-Nachteilen der Reihenhaus- Handtuchgrundstücke bleibt es ansonsten dennoch: viel sinnvolle Grundrisse für mit einläufiger gerader Treppe werden einem da kaum für einfallen. Also wird es ein typisches Reihenhaus, nur eben beidseitig mit Reihenendhaus-Befensterung.

Aus einer Firstrichtung in Längsachse würde, soweit zulässig, dennoch nichts gutes: das Dachgeschoss wäre dann quasi der Gipfel eines Schlauchformates. Zwei Reihenhäuser mit Schneise dazwischen sehen auch deutlich zum Abgewöhnen aus.

Ich sehe es also auf Doppelhaushälften hinauslaufen. Und wenn die nicht koordiniert geplant sind - eigentlich schon, wenn sie nicht der klassische Spiegelzwilling sind - dann ist hoffentlich zumindest ein Tiefenversatz möglich. Aber selbst dann kann es optisch grausig werden, wenn einer verputzt und der andere verklinkert.

Doppelhaushälfte-Grundstücke sind eigentlich eine Bauträger-Domäne. Einzelbauherren sollten sich da m.E. zusammenschließen, und selbst wenn sie keinen Spiegelzwilling wollen einen gemeinsamen Architekten dransetzen. Jeder baut für sich und ärgert damit den anderen, ist der bilderbuchmäßige Beginn einer (im "besten" Fall erblichen) Gartenzaun-Feindschaft.

Aus meiner Sicht hast Du hier ein eindeutiges Doppelhaushälfte-Grundstück erwischt - auch wenn dort ein Einfamilienhaus zulässig wäre. Ein Panda wird kein Ferrari, auch auf dem Nürburgring nicht.
 
B

Bau_dus

Einen klassischen Bebauungsplan gibt es nicht, es soll gemäß Nachbarschaft gebaut werden. Es handelt sich nur um die zwei Grundstücke, die neu bebaut werden, drum herum sind die gärten anderer Grundstücke (die schon lange bebaut sind).

Meine Idee für ein Einfamilienhaus war, so mehr Auswahl bei Architekt und Baufirma zu haben, da ich befürchte, dass es Probleme gibt wenn zwei Firmen das ganze bauen, oder funktioniert das? - der andere hat sich bzgl. Baufirma bereits festgelegt, ist bzgl. Haus, Klinker, etc. jedoch flexibel.
Zudem war meine Überlegung, dass ein Einfamilienhaus mehr Wert ist als eine Doppelhaushälfte oder seht ihr das nicht so?
Zudem: bei 3m Garage +10m Hausbreite kann ich ja nur noch durch Garage oder Haus in den Garten. Wie komme ich z.B. an Fahrräder, jedes Mal das Auto rausfahren?
Bei Doppelhaushälfte dachte ich auch an einen Tiefenversatz...
 
Y

ypg

2Gedankenfehler bei Dir:

wenn Du auf ein 14 Meter breites Grundstück ein 7 Meter breites Haus setzt, hast Du keinen Mehrwert gegen einem Doppelhaus, weil Du das Grundstück vergewaltigst.

Wer bestimmt denn jetzt, dass Dein DH 10 Meter haben muss?

Und der dritte Gedankenfehler: keiner bestimmt, dass Du Deine Garage neben Dein Haus rankleben musst, da gibt es sicherlich noch Alternativen, wenn auch wenige.

-> setzt Dich mal am besten mit dem Grundstück auseinander, indem Du auf diesen etwas Zeit verbringst. Dann bekommst Du von dem Areal mal einen richtigen Eindruck


Gruß, Yvonne
 
11ant

11ant

Wenn Doppel- oder Einzelhäuser erlaubt sind, legt damit der der zuerst baut, den anderen mit fest: der Grenzabstandsverzicht an der Kommungrenze ist eine Angelegenheit auf Gegenseitigkeit. Die Gemeinde muß der Teufel geritten haben, das zuzulassen, ohne daß beide Grundstücke demselben gehören. Doppelhäuser an sich sind da nicht problematisch, aber die Wahlfreiheit zwischen Doppel- und Einzelhaus von getrennter Hand ausüben zu lassen. Der erste greift in die Freiheit des anderen ein, da ist der Gang zum Gericht beinahe programmiert. Erfahrenen Gemeinderäten kommt solch´ eine Idee nicht.

Die Wahl der Hausform bestimmt am wenigstens, welchen Architekten oder Unternehmer man nimmt. Ebensowenig ist eine bestimmte Hausform generell mehr oder weniger wert. Dein klügster Eingriff in die Wertchancen Deines Objektes ist nun, das beste aus der Situation zu machen:

Nimm die Würfel pro Doppelhaushälfte als gefallen an, und Schau Dir wohlwollend den Unternehmer der Wahl Deines Nachbarn an. Das ist eine gute Basis für den Deal, daß er Dir den Vortritt bei der Wahl der Fassade läßt. Alea acta est - carpe Diem !

Yvonne hat insofern Recht, daß Du die Breite nicht ganz ausschöpfen mußt: baust Du Dein Haus nur achteinhalb Meter breit, bleiben Dir Ein einviertel Meter zwischen Haus und Dreieinviertelmeter-Garage.
 
B

Bau_dus

Vielen Dank für die hilfreichen Einschätzungen. Ich werde dann wohl in Richtung Doppelhaushälfte planen! Der Hausbauer der Wahl meines Nachbars ist auch der Grundstücksverkäufer, ein kleiner Unternehmer (Bauingenieur/Architekt) , der Schlüsselfertig zum Festpreis baut. Er baut sehr hochwertig und individuell. Ich möchte zwar auch sehr hochwertig bauen, fände trotzdem seine ersten Preisindikationen recht hoch: Für 2,5 geschossig , ~200qm Wohnfläche inkl. Keller und allem (also Außenanlagen + Garage, Böden, etc.) sieht er deutlich > €500 000 (ohne Grundstück, Erschließungskosten). Eine Baubeschreibung von ihm zu einem anderen Objekt weist allerdings teilweise hohe Preise aus: z.B.: nach Mustervorlage: Haustür: €5000, Innentüren: €500, Böden Material: €100/qm; Garage: Gemauert (wählt man billiger, rechnet er natürlich gegen...)

Wie kann ich denn am besten bewerten, ob ein von ihm abgefragter Festpreis angemessen ist? - Er würde wohl kostenlos eine Erstplanung gemäß meinen Vorstellungen machen und dann ein Preisangebot machen.

Ich dachte daran, eine ähnliche Planung von einer anderen Hausbaufirma machen zu lassen, deren Baubeschreibung ggf. über Sonderwünsche aufzuwerten, und so dann einen Vergleich zu haben, oder planen die einem keine einzelne Doppelhaushälfte? Gibt es andere gute Wege, um zu bewerten, ob ein Preisangebot für einen Hausbau angemessen ist?
 
Musketier

Musketier

Der Hausbauer der Wahl meines Nachbars ist auch der Grundstücksverkäufer, ein kleiner Unternehmer (Bauingenieur/Architekt) , der schlüsselfertig zum Festpreis baut.
Kurze Zwischenbemerkung.
Vorsichtig vor solchen Konstrukten. Das macht das komplette Haus ggf. grunderwerbsteuerpflichtig. Wenn er dann nicht als Bauträger auftritt, zahlst du ggf. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer auf das Haus
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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